ENERGIEKOSTENZUSCHUSS | Nachfrist und Klärung von Zweifelsfragen
Der Energiekostenzuschuss für Unternehmen wurde von der Bundesregierung Ende September d. J. angekündigt, die konkrete Umsetzung dauerte dann aber fast zwei weitere Monate und hatte einige Anlaufschwierigkeiten zu überwinden: Erst in den Abendstunden des 23.11.2022 wurde schließlich – nach erfolgter Genehmigung seitens der EU – die gesetzlich vorgesehene, alle wichtigen Details regelnde und dementsprechend umfangreiche Richtlinie des zuständigen Wirtschaftsministeriums veröffentlicht.
UNTERNEHMENSBESTEUERUNG | Tipps zum Jahresende
Alle Jahre wieder … sind zum Jahresende wichtige steuerliche Überlegungen anzustellen, bei denen wir Sie – wie gewohnt – gerne bestmöglich unterstützen möchten. Deshalb haben wir auch heuer wieder die wesentlichen steuerlichen Aspekte und Änderungen für den Unternehmensbereich zusammengestellt, um Sie darüber zu informieren, was Sie zum bevorstehenden Jahreswechsel jedenfalls beachten sollten.
ENERGIEKOSTENZUSCHUSS | Finale Richtlinie endlich veröffentlicht!
Nachdem die österreichische Bundesregierung Ende September d. J. die ersten Details zum geplanten Energiekostenzuschuss für „energieintensive Unternehmen“ präsentiert hatte, wonach für einen Teil der Energiemehrkosten im Zeitraum Februar bis September 2022 unter bestimmten Voraussetzungen Direktzuschüsse iHv bis zu 50 Mio EUR für entsprechend betroffene Unternehmen(sgruppen) gewährt werden sollen, wurden die Förderwerber ziemlich auf die Folter gespannt.
Steuerliche Behandlung von Dienstfahrrädern
Arbeitskräftemangel, Nachhaltigkeitsgedanken und Fitnesstrends bewegen immer mehr Arbeitgeber dazu, den Mitarbeitern unentgeltlich Fahrräder oder E-Bikes zur Verfügung zu stellen. Was das aus Steuer- und SV-Sicht bedeutet.
Energiekostenzuschuss: Erste Details zur Förderrichtlinie
Gut Ding braucht Weile: Während die Bundesregierung im Rahmen des sogenannten „Teuerungs-Entlastungspakets“ unter anderem auch Direktzuschüsse für „energieintensive“ Unternehmen angekündigt bzw. Mitte Juni dieses Jahres beschlossen hatte und mit dem „Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz“ Ende Juli dieses Jahres auch bereits die gesetzliche Grundlage hierfür geschaffen wurde, heißt es hinsichtlich der die näheren Details regelnden Förderungsrichtlinie für die teils massiv unter den hohen Energiepreisen leidenden Industrie- und sonstigen Unternehmen noch immer „bitte warten“.
Energiekostenzuschüsse: Hilfe für Energieintensive Unternehmen
Zur Abmilderung der derzeit dramatischen Preissteigerungen in vielen Wirtschafts- und Lebensbereichen, insbesondere im Energiesektor, wurden seitens der österreichischen Bundesregierung bereits mehrere Hilfsmaßnahmenpakete geschnürt, die sukzessive in Gesetzesform gegossen werden. Unter anderem wurden eine Vielzahl von kurzfristigen Maßnahmen zuletzt mit dem sogenannten „Teuerungs-Entlastungspaket“ (BGBl I Nr. 93/2022 vom 30.6.2022) umgesetzt.
Die Abschaffung der kalten Progression
Zur Abmilderung der derzeit dramatischen Preissteigerungen in vielen Wirtschafts- und Lebensbereichen hat die österreichische Bundesregierung bereits mehrere Hilfsmaßnahmenpakete geschnürt, die sukzessive in Gesetzesform gegossen werden. In diesem Zusammenhang soll nunmehr auch die – schon seit vielen Jahren immer wieder diskutierte – Abschaffung der sogenannten kalten Progression in Angriff genommen werden, also jener Effekt von jährlichen automatischen Einkommensteuererhöhungen, der aus dem progressiven ESt-Tarif unter Außerachtlassung einer Inflationsanpassung (Teuerungsrate) resultiert.
Großes Entlastungspaket: Kurzfristige und dauerhafte Maßnahmen zur Abfederung der Teuerungen
Aufgrund der nachhaltig problematischen Preisentwicklung in immer mehr Bereichen und der daraus resultierenden hohen Inflationsraten, hat die Bundesregierung Mitte Juni ein Maßnahmenpaket gegen die Teuerung zur Stärkung der Kaufkraft aller Menschen und auch Unternehmen sowie zur Vermeidung sozialer Härten in Österreich angekündigt. Mit diesem umfangreichen 3. Maßnahmenpaket sollen kurzfristig wirksame Maßnahmen bereits für das laufende Jahr 2022 eine Entlastung von rund EUR 6 Mrd bringen und wird das Gesamtvolumen bis zum Jahr 2026 mit über EUR 28 Mrd angegeben.
GRUPPENBESTEUERUNG | Ergebnisausgleich von Schwestergesellschaften?
Die gesetzlichen Regelungen zur österreichischen Gruppenbesteuerung sehen für Fallkonstellationen mit im Ausland ansässigen Gruppenträgern gemäß § 9 Abs 3 TS 4 KStG vor, dass als ausländische Gruppenträger nur beschränkt steuerpflichtige EU/EWR-Gesellschaften fungieren können, die in Österreich über eine im Firmenbuch eingetragene Zweigniederlassung verfügen und die Beteiligungen an den Gruppenmitgliedern dieser Zweigniederlassung zuzurechnen sind.
März-Update zu COVID-19-Hilfsmaßnahmen
Die staatlichen COVID-19-Unterstützungen und Fördermaßnahmen für pandemiegeschädigte Unternehmen sind nach wie vor in Geltung (insb. div. Zuschüsse durch die COFAG für Zeiträume bis März 2022). Dabei kommt es bei einzelnen Instrumenten jedoch immer wieder zu Abänderungen, Nachjustierungen und Klarstellungen. Um auch weiterhin den Überblick zu bewahren, möchten wir Ihnen auch im Rahmen unseres März-Newsletters wieder ein Update über aktuelle Entwicklungen geben.
CORONAVIRUS | Sanierungsmaßnahmen zur Eigenkapitalstärkung
Die seit nunmehr eineinhalb Jahren währende COVID-19-Pandemie und die damit einhergende Wirtschaftskrise trifft nach wie vor auch viele österreichische Unternehmen, welchen durch verschiedene staatliche Hilfsmaßnahmen eine liquiditätsmäßige Überbrückung ermöglicht wurde und wird. Neben öffentlichen Kreditgarantien, Zuschüssen und steuerlichen Erleichterungen wurden sogar auch die Voraussetzungen für die Insolvenzantragspflicht temporär gemildert, um den krisengebeutelten Unternehmen das wirtschaftliche Überleben in der Krise zu ermöglichen.
EINKOMMENSTEUER | Abzugsfähigkeit von Ersatzzahlungen für Strafen?
Der VwGH hat in einem aktuellen Erkenntnis beruflich veranlasste Schadenersatzzahlungen, die ein Arbeitnehmer aufgrund einer gegen seinen Arbeitgeber verhängten Strafe an diesen leistet, als steuerlich abzugsfähige Wiedergutmachungsleistungen anerkannt. Ein Mitarbeiter, der durch sein rechtswidriges Verhalten dazu beitrug, dass gegen seinen Arbeitgeber eine Geldbuße verhängt wird, kann daraus resultierende Ersatzzahlungen folglich als Werbungskosten (Erwerbsaufwendungen) geltend machen.












