Ermäßigter Umsatzsteuersatz für bestimmte Nahrungsmittel – nicht nur Grund zur Freude!
Am 22.4.2026 ist die Regierungsvorlage zur Einführung eines stark ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 4,9 % für ausgewählte Grundnahrungsmittel ab dem 1.7.2026 im Parlament eingelangt. Die Maßnahme bezweckt eine spürbare Entlastung der Haushalte, um insbesondere einkommensschwache Bevölkerungsgruppen zu unterstützen.
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für bestimmte Nahrungsmittel und seine Auswirkung auf Registrierkassen
Mit 1.7.2026 wird es einen zusätzlichen ermäßigten Umsatzsteuersatz für bestimmte Nahrungsmittel geben. Dieser führt auch zu einigen nötigen Änderungen in den Registrierkassen, was sowohl die Stammdatenwartung als auch die Software an sich betrifft. Die Zeit dafür ist nicht mehr lange, weshalb rasch gehandelt werden sollte.
EuGH zum Recht auf Daueraufenthalt
Der EuGH entschied am 22. 1. 2020 über ein Vorabentscheidungsersuchen des österreichischen OGH.
OGH: Zur Rechtsmittellegitimation von nahen Angehörigen im Erwachsenenschutzverfahren
Im Verfahren zur pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung der Wohnsitzverlegung der Betroffenen kommt deren Schwester kein Rechtsmittelrecht zu.




