Kategorie: Sachgebiete

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Digitaler Binnenmarkt: EU-Verhandlungsführer einigen sich auf Festlegung neuer Vorschriften für mehr Fairness bei Handelspraktiken von Online-Plattformen

Das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission haben nun eine politische Einigung über die allerersten Vorschriften erzielt, die ein faires, transparentes und berechenbares Geschäftsumfeld für Unternehmen und Händler bei der Nutzung von Online-Plattformen schaffen sollen.

(Bild: © iStock/lamontak590623)
Krankenstand Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc.

OGH: Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus

Behauptet der Krankenversicherungsträger das Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes nach § 6 Abs 1 oder Abs 3 KBGG und entspricht er deshalb dem Antrag auf Zuerkennung von Kinderbetreuungsgeld durch die Anrechnung einer in‑ oder ausländischen Leistung nicht zur Gänze, muss er nach § 27 Abs 3 Z 1 KBGG einen Bescheid über die nur teilweise Zuerkennung des Kinderbetreuungsgeldes erlassen.

Europäisches Parlament
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Europäische Arbeitsbehörde: vorläufige Einigung

Der rumänische Ratsvorsitz und das Europäische Parlament haben heute, 14. 2. 2019, eine vorläufige Einigung über eine Verordnung zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde erzielt. Diese neue Stelle soll dazu dienen, die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf die Arbeitskräftemobilität in der gesamten Union und auf die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu unterstützen. Ferner wird sie Arbeitnehmern und Arbeitgebern Informationen über die komplexen Aspekte der grenzüberschreitenden Arbeitskräftemobilität bereitstellen.

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)
Abfertigung

Kein Vorliegen einer Pensionsabfindung – keine Drittelbegünstigung bei Ausübung der Wahlmöglichkeit gemäß Vorsorgereglement

Nach der Rechtsprechung liegt eine Pensionsabfindung nur dann vor, wenn die Zahlung in Abgeltung eines auf Renten lautenden, bereits entstandenen Rentenanspruches geleistet wird. Von einer Pensionsabfindung kann aber nicht gesprochen werden, wenn dem Anwartschaftsberechtigten das Wahlrecht eingeräumt wird, zwischen mehreren gleichwertigen, primären, aber alternativen Möglichkeiten zu wählen.