Kategorie: Allgemein

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Führung von Lohnkonten

Da es sich bei der Führung von Lohnkonten um keine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht handelt, kann der Tatbestand des § 33 Abs 1 FinStrG durch Defizite beim Lohnkonto nicht erfüllt werden. Diese Fälle sind daher ausschließlich nach § 33 Abs 2 lit b FinStrG zu beurteilen, es sei denn, ein Arbeitgeber wäre bescheidmäßig zur Abgabe von Lohnsteueranmeldungen verpflichtet worden. Für die Pflichtverletzung in einem derartigen Fall genügt bedingter Vorsatz. Der Verkürzungserfolg muss aber wissentlich bewirkt werden.

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Treuepflicht des Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten

Aus der Pflicht zur Parteientreue ergibt sich die Verpflichtung, im Rahmen des Mandatsverhältnisses erlangtes Wissen nicht zum Nachteil des Mandanten zu verwenden, um sich selbst einen unlauteren Vorteil zu verschaffen. Ein Rechtsanwalt darf demnach beim Abschluss von Verträgen in eigener Sache mit dem eigenen Mandanten das durch seine besondere (Vertrauens-)Stellung erlangte Wissen nicht zum eigenen Vorteil in einer gegen die Interessen des Mandanten gerichteten Weise verwenden.

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Der Sachverständige als Zeuge

Was von einem Sachverständigen im Rahmen eines Gerichtsverfahrens verlangt wird, lässt sich gemeiniglich so auf den Punkt bringen: die Beantwortung von Tatsachenfragen des Gerichts, die Vermittlung von Erfahrungssätzen und das Ziehen von Schlussfolgerungen unter Anwendung seiner Sachkunde. Was ist allerdings von einem (ehemaligen) Sachverständigen gefragt, der im Rahmen eines Gerichtsverfahrens nun als Zeuge einvernommen wird?

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Allgemein Wirtschaft

Crowdinvesting: Alternative Finanzierungsmodelle für KMU

Traditionell ist die Abhängigkeit der KMU von Bankkrediten sehr hoch. Für Unternehmer bedeutet dies ein nicht unerhebliches Risiko, da Banken als Folge der globalen Finanzkrise heute strenger reguliert werden und in ihrer Kreditvergabe zurückhaltender sind. Hier bietet sich Crowdinvesting als alternative Finanzierungsart an, die Unternehmern darüber hinaus erheblichen Zusatznutzen insbesondere in den Bereichen Marketing und Vertrieb verspricht.

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Allgemein Arbeitsrecht

Gesetzgeber macht Weg zur Arbeitszeitflexibilisierung frei

Die von der Koalitionsparteien initiierten neuen Arbeitszeitregeln werden bereits ab September gelten. Einen entsprechenden Beschluss hat der Nationalrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 5. 7. 2018 gefasst. Demnach ist es künftig möglich, bis zu 12 Stunden am Tag und bis zu 60 Stunden in der Woche zu arbeiten. Arbeitnehmer können eine 11. und 12. Arbeitsstunde allerdings ohne Angaben von Gründen ablehnen.

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Allgemein International

EuGH anonymisiert ab sofort Vorabentscheidungssachen, an denen natürliche Personen beteiligt sind

Vor dem Hintergrund des neuen datenschutzrechtlichen Regimes der EU hat der EuGH beschlossen, den Schutz der Daten natürlicher Personen bei Veröffentlichungen zu Vorabentscheidungssachen zu verbessern. Der EuGH hat daher für alle ab 1. 7. 2018 anhängig gemachten Vorabentscheidungssachen entschieden, in allen seinen veröffentlichten Dokumenten den Namen der an der Rechtssache beteiligten natürlichen Personen durch Anfangsbuchstaben zu ersetzen. Ebenso werden alle ergänzenden Details, anhand deren die Betroffenen identifiziert werden können, weggelassen.

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Allgemein

Gebührenbremse soll Österreicher entlasten

In BGBl II 2018/140, ausgegeben am 29. 6. 2018, wurde die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Valorisierung von bestimmten festen Gebührensätzen des § 14 Gebührengesetz (GebG-ValV 2018) kundgemacht. Da die Steuer- und Abgabenlast in Österreich nach Ansicht der Bundesregierung nach wie vor zu hoch ist und nach dem Regierungsprogramm Richtung 40 % sinken soll, werden Österreicher von Gebührenerhöhungen diesmal weitgehend verschont.

Der österreichische Verwaltungsgerichtshof in Wien. (Bild: © VwGH)
Allgemein

Tätigkeitsbericht des VwGH für 2017

Rund 7.300 neue Rechtssachen (43 % mehr als 2016) sind im Jahr 2017 beim VwGH angefallen. Wegen dieses Anstiegs konnte der VwGH erstmals die Zahl der zum Jahresende offenen Verfahren gegenüber dem Vorjahr nicht reduzieren. Insgesamt waren am Jahresende 2017 etwa 2.800 Verfahren anhängig.