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Allgemein Rechtsprechung

Begutachtungsentwurf für ein Zweites Bundesrechtsbereinigungsgesetz

Dr. Josef Moser ist seit Jänner 2018 Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz. (Bild: © Parlamentsdirektion / PHOTO SIMONIS) Dr. Josef Moser ist seit Jänner 2018 Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz. (Bild: © Parlamentsdirektion / PHOTO SIMONIS)

Das Regierungsprogramm sieht in seinem Kapitel „Moderner Verfassungsstaat“ eine „Deregulierung und Rechtsbereinigung“ vor. Eine zielführende Bereinigung der Rechtslage zum Zwecke der Erhöhung der Rechtssicherheit und der Verbesserung des Zugangs zum Recht setzt einen Abbau überflüssig gewordener, veralteter Rechtsvorschriften voraus.

Durch das Zweite Bundesrechtsbereinigungsgesetz (2. BRBG) sollen solche gegenstandslos gewordenen Rechtsvorschriften außer Kraft gesetzt werden, um Rechtssicherheit und die Grundlage für weitere Reformvorhaben zu schaffen. Einen entsprechenden Ministerialentwurf hat das Justizministerium Ende April 2018 zur Begutachtung verschickt.

Es ist vorgesehen, dass grundsätzlich alle (einfachen) Bundesgesetze und Verordnungen des Bundes, die vor dem 1. 1. 2000 kundgemacht wurden und noch als Bundesrecht in Geltung stehen, mit Ablauf des 31. 12. 2018 außer Kraft treten, sofern sie nicht in der Anlage zum 2. BRBG aufgezählt sind. Bundesverfassungsgesetze sind vom Anwendungsbereich des 2. BRBG ausgenommen. In den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen insgesamt rund 5.000 Rechtsvorschriften. Von diesen werden nach dem vorgeschlagenen Entwurf rund 2.500 Rechtsvorschriften außer Kraft treten, was einer Bereinigungsquote von rund 50 % entspricht.

Von den insgesamt rund 1.600 Bundesgesetzen werden mehr als 600 (rund 40 %) außer Kraft treten, von den rund 3.400 Verordnungen mehr als 1.800 (rund 55 %). Der Entwurf enthält weiters Begleitregelungen und klarstellende Regelungen im Zusammenhang mit den Rechtswirkungen des Außerkrafttretens der Rechtsvorschriften. Die Begutachtungsfrist endet am 1. 6. 2018.

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