Regierung beschließt Digitalsteuer
Wien (APA) – Die ÖVP-FPÖ-Regierung beschließt am Mittwoch im Ministerrat neue Steuern für Internet-Unternehmen. Die Pläne, die in Begutachtung geschickt werden, umfassen eine Abgabe auf Online-Werbeumsätze, eine Ausdehnung der Einfuhrumsatzsteuer im Online-Handel sowie eine Haftungsklausel für Online-Vermittlungsplattformen. 15 der erwarteten 200 Mio. Euro sollen an österreichische Medien gehen.
Unzulässigkeit einer Säumnisbeschwerde wegen unerledigter Anmeldung zu FinanzOnline/Unternehmensserviceportal
Mit Säumnisbeschwerde nach § 284 BAO ist nur die Verletzung einer Pflicht der Abgabenbehörde zur Bescheiderlassung bekämpfbar. Eine Anmeldung zu FinanzOnline zielt auf einen behördlichen Realakt in Form der Zugänglichmachung zum elektronischen Verkehr mit der Abgabenbehörde ab, der als solcher nicht mittels Säumnisbeschwerde durchsetzbar ist. Nur eine allfällige Ablehnung löst eine Verpflichtung der Behörde zur Bescheid mäßigen Erledigung aus, deren Unterbleiben mit Säumnisbeschwerde an das BFG begegnet werden kann.
Geschäftsführerhaftung gemäß § 9 BAO: Verschuldensprüfung im Haftungsverfahren auch bei Vorhandensein von Bindungswirkung auslösenden Abgabenanspruchsbescheiden
Weist der Haftungspflichtige ein Verschulden an einer Verletzung der Pflicht zur Entrichtung bzw. Abfuhr einer Abgabe von sich, so hat die Behörde zwar von der objektiven Richtigkeit der Abgabenvorschreibung auszugehen, muss sich aber im Haftungsverfahren mit dem das Verschulden bekämpfenden Einwand des Haftungspflichtigen befassen.
Statistik Austria: Produzierender Bereich mit 7,2 % Umsatzplus im Jahr 2018
Ende Dezember 2018 waren laut Statistik Austria in den 66.253 Unternehmen (+0,6 % im Vorjahresvergleich) des gesamten Produzierenden Bereichs (Sachgüterbereich und Bau) 945.689 unselbständig Beschäftigte (+2,7 %) tätig, die im Jahr 2018 Umsatzerlöse in Höhe von 298,3 Mrd Euro realisieren konnten (+7,2 %).
Änderung der Richtwerte nach dem Richtwertgesetz ab 1. 4. 2019 für Dienst- und Naturalwohnungen
Mit BGBl II 2019/70, ausgegeben am 12. 3. 2019, hat der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz gemäß § 5 Abs 2 Richtwertgesetz aufgrund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Österreich vom 22. 2. 2019 kundgemacht, dass sich die in § 5 Abs 1 Richtwertgesetz festgesetzten Richtwerte mit Wirksamkeit vom 1. 4. 2019 ändern.
Meritorische Entscheidung durch das Verwaltungsgericht nach formaler Beschwerdevorentscheidung
(B. R.) – Ist die Beschwerde weder zurückzuweisen, noch als zurückgenommen oder gegenstandslos zu erklären, noch die Sache nach Aufhebung der angefochtenen Bescheide an die Abgabenbehörde zurückzuverweisen, hat das BFG gemäß § 279 BAO in der Sache selbst zu entscheiden.
BFG: Vorfrageentscheidungen und EuGH-Urteile
Bei Rechtsmitteln, die sowohl gegen Wiederaufnahmebescheide als auch gegen Sachbescheide gerichtet sind, ist zunächst über das Rechtsmittel gegen die Wiederaufnahmebescheide zu entscheiden.
VfGH hebt unter Frist Teile des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016 auf
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Teile des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016 unter Fristsetzung bis 31. 12. 2019 als verfassungswidrig aufgehoben. Das Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 sieht vor, dass die Flächenwidmungspläne der Gemeinden elektronisch kundzumachen sind und dass diese Kundmachung der Landesregierung obliegt.
Einkommensschere zwischen Frauen und Männern nach wie vor groß
Frauen verdienen in Österreich nach wie vor deutlich weniger als Männer. Dem aktuellen Einkommensbericht des Rechnungshofs zufolge, der am 27. 3. 2019 im Nationalrat diskutiert wurde, betrug das mittlere Fraueneinkommen nur 63 % des Männereinkommens, was in der Debatte vor allem die Frage aufwarf, wie die Einkommensschere zu schließen sei. Im Mittelpunkt standen dabei die Themen Teilzeit und Kinderbetreuung.
BFG: Bemessungsgrundlage und Entstehen der Steuerschuld
Die Grunderwerbsteuer sieht bei unentgeltlichen Grundstückserwerben als Bemessungsgrundlage „fixe Größen“ wie Grundstückswert oder Einheitswert vor, die Steuerschuld entsteht idR mit dem Verpflichtungsgeschäft.
Bemessung der Glücksspielabgabe bei sonstigen Nummernlotterien
Die Nummernlotterien sind in § 12 GSpG und im § 32 GSpG aus zivilrechtlicher Vertragssicht inhaltsgleich definiert. Der Unterschied besteht darin, dass die Nummernlotterien iSd § 12 GSpG von der Lotterienkonzession umfasst sind und die sonstigen Nummernlotterien iSd § 32 GSpG als jeweilige Veranstaltung gemäß § 36 GSpG bewilligt werden müssen.
Karenzentschädigung ist den steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuzurechnen
Die Karenzentschädigung für die Einhaltungen eines vertraglich vereinbarten Wettbewerbsverbotes fällt – im Gegensatz zu einer vom Dienstgeber geleisteten Überbrückungshilfe – nicht unter den Befreiungstatbestand des § 41 Abs 4 lit a FLAG für Ruhe- und Versorgungsbezüge.






