Strikte Trennung zwischen der unbeschränkt und der beschränkt steuerpflichtigen Sphäre
(E. S.) – Der VwGH stellte klar, dass die unbeschränkt steuerpflichtigen Bereiche persönlich befreiter Körperschaften von deren beschränkt steuerpflichtigen Bereichen (zB bestimmte Kapitaleinkünfte und private Grundstücksveräußerungen) klar zu trennen sind. Das betrifft vor allem den Verlustausgleich und den Freibetrag für begünstigte Zwecke (10.000 Euro).
Aufwendungen für „Essen auf Rädern“
(B. R.) – Streitpunkt des Revisionsfalls ist die Berücksichtigung von Aufwendungen der 1923 geborenen, behinderten Revisionswerberin (Bezug von Pflegegeld; Pflegestufe 2) für „Essen auf Rädern“ als außergewöhnliche Belastung. Das Finanzamt berücksichtigte diese abzüglich einer Haushaltsersparnis als behinderungsbedingte Mehraufwendungen iSd § 34 Abs 6 EStG 1988 geltend gemachten Aufwendungen nicht.
ECOFIN: Keine Einigung über Digitalsteuer
Die EU-Finanzminister konnten in der gestrigen (4. 12. 2018) Sitzung betreffend die sogenannte Digitalsteuer keine Einigung erzielen. Auch nachdem die Steuerpflicht „abgespeckt“ worden war, lehnten mehrere Länder – Irland, Ungarn, Luxemburg, Schweden, Dänemark, Litauen, Tschechien – die Einführung der Digitalsteuer ab. Nun planen einige Staaten, darunter auch Österreich, nationale Maßnahmen.
Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Feststellung einer Unternehmensgruppe
Hat die belangte Behörde die notwendigen Ermittlungen zur sachverhaltsmäßigen Abklärung der Fragen, ob die Betätigung der Beschwerdeführerin niemals erfolgbringend ist bzw, ob damit zu rechnen ist, dass die Betätigung vor dem Erzielen eines Gesamtgewinnes beendet wird, unterlassen, und ist es nicht erkennbar, dass die Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes durch das Verwaltungsgericht selbst im Interesse der Raschheit gelegen oder mit einer erheblichen Kostenersparnis verbunden wäre, ist es zulässig und im Hinblick auf eine laufende Außenprüfung der Folgejahre auch zweckmäßig, den angefochtenen Bescheid unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufzuheben.
BFG zu verdeckten Ausschüttungen
Gemäß § 162 Abs 2 BAO körperschaftsteuerlich nicht anerkannte Absetzungen als „Schwarzlöhne“ an nicht genannte Personen oder als der Gesellschaftersphäre der Beschwerdeführerin zugeflossene Kick-Back-Zahlungen.
Werbungskosten bei Einkünften aus privaten Grundstücksveräußerungen
Anlässlich der Tilgung eines Fremdwährungsdarlehens errechnete Kursverluste sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus privaten Grundstücksveräußerungen abzugsfähig.
UStR 2000: laufende Wartung 2018
Im Rahmen der laufenden Wartung wurden insbesondere die aktuelle Judikatur der Höchstgerichte (VwGH/EuGH) sowie Änderungen durch das Bundesgesetz mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird und das JStG 2018 eingearbeitet. Darüber hinaus wurden in Umsetzung der RL (EU) 2016/1065 Begriffsbestimmungen und Klarstellungen zur Behandlung von Gutscheinen sowie Hinweise auf das Inkrafttreten dieser Neuaussagen aufgenommen, Ausführungen angepasst und Aussagen/Abschnitte der UStR 2000 zur überholten Rechtslage gestrichen.
Abweisung beantragter nachträglicher Betriebsausgaben nach § 32 Z 2 EStG 1988
Fremdgelder, über die dem Treuhänder keine Verfügungsgewalt eingeräumt wurde, sind nicht dem Betriebsvermögen seines Unternehmens zugehörig. Derartige Geldbeträge sind in der Gewinnermittlung nicht auszuweisen. Ihrer Aufnahme in die Bilanz kommt bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs 1 EStG die Funktion einer (gewinnneutralen) Evidenzierung zu.
„Aufgespaltene Konzernübernahme“: Absetzung von Firmenwertabschreibung und Fremdkapitalzinsen zulässig
Im Falle einer „aufgespaltenen Konzernübernahme“ (Konzernerwerb, bei dem zunächst die inländischen Beteiligungen und erst danach die restlichen Konzerngesellschaften erworben werden) ist nach Beurteilung durch das Bundesfinanzgericht – entgegen Rz 1127 bzw Rz 1266af der KStR 2013 – die Absetzung einer Firmenwertabschreibung nach § 9 Abs 7 KStG sowie angefallener Fremdkapitalzinsen grundsätzlich zulässig.
Deutscher Finanzminister will Grundsteuer reformieren
Berlin (APA/Reuters) – Der deutsche Finanzminister Olaf Scholz will einem Zeitungsbericht zufolge die Grundsteuer für jede Wohnung in Deutschland künftig auf Basis einer individuellen Berechnung festlegen lassen. Das sieht ein von dem SPD-Minister erarbeitetes Konzept für die Reform vor, von dem die „Bild“-Zeitung am Montag berichtete.
Kein Erstattungsverfahren bei Übergang der Steuerschuld auf den ausländischen Unternehmer
Kommt es zum Übergang der Steuerschuld auf einen ausländischen Unternehmer (zB wenn er als Generalunternehmer Empfänger von Bauleistungen ist), so kann dieser Vorsteuern nur im Veranlagungsverfahren geltend machen (vgl auch Ruppe/Achatz, UStG5 (1994) § 21 Tz 37).
BFG: Bilanzänderung/Bilanzberichtigung bei zu Unrecht konsumierten Verlustabzügen
Die unrichtige Verrechnung eines Verlustabzuges in Vorperioden, weil in diesen Vorperioden bei einem Einnahmen-Ausgaben-Rechner Betriebsausgaben zu niedrig angesetzt wurden, ist kein nach § 4 Abs 2 Z 2 EStG zu berücksichtigender Fehler. Während § 4 Abs 2 EStG bei der Einkünfteermittlung eine Rolle spielt, erfolgt der Verlustabzug gemäß § 18 Abs 7 EStG im Rahmen der Einkommensermittlung.









