Stellt der Besuch des „Privaten Ausbildungslehrgangs für islamische Theologie“ Berufsausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967 dar?
Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts muss die Möglichkeit bestehen, dass die Tätigkeit, für die das Kind ausgebildet wird, tatsächlich als Beruf ausgeübt werden kann. Könnte eine Tätigkeit nur ehrenamtlich, also ohne ein Einkommen zu erzielen, ausgeübt werden, läge keine Berufsausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967 vor.
BFG: Zahlungserleichterungsverfahren: Stundungsansuchen für eine Körperschaftsteuervorauszahlung
Die erhebliche Härte im Sinne des § 212 Abs 1 BAO muss die sofortige (volle) Entrichtung der Abgabe im Hinblick auf die Vermögens- und Liquiditätslage betreffen. Das Vorbringen der Beschwerdeführerin, sie könne durch die Begrenzung der Gültigkeit ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht mehr am Wirtschaftsleben teilnehmen, kann die Darstellung der Vermögens- und Liquiditätslage nicht ersetzen.
Familienbonus: Formular steht ab sofort zur Verfügung
Wien (APA) – Der Weg zum Familienbonus wird erleichtert. Wer schon ab Jänner über die Lohnverrechnung profitieren will, muss lediglich ein Formular namens E 30 ausfüllen und dem Arbeitgeber unterschrieben übermitteln. Dieses Formular ist ab sofort auf der Homepage des Finanzministeriums verfügbar (bmf.gv.at „Formulare“).
Veranstaltungstipp: SWK-Steuerrechtstag 2018
Wissen, worauf es ankommt Praxisfragen der Unternehmensbesteuerung Update ESt, KöSt & USt aus Sicht der Beratung, Finanzverwaltung und Rechtsprechung Horizontal Monitoring, Ausweitung Advance…
Kein Vorsteuerabzug für Kfz mit Anschaffungskosten über 80.000 Euro
Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH kann ein Unternehmer in einem seine Abgabenschuld betreffenden Abgabenverfahren nicht erfolgreich geltend machen, dass die Befreiung eines anderen Unternehmers (oder dessen niedrigere Besteuerung) eine unionsrechtswidrige Beihilfe sei.
VfGH hebt Ausnahmebestimmung für Vertreter in Pauschalierungsverordnung erneut auf
Der VfGH hat die Wortfolge „,ausgenommen jene nach § 1 Z 9 (Vertreter)“ in § 4 Abs 1 Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten, BGBl II 2001/392 idF BGBl II 2015/382, als gesetzwidrig aufgehoben.
Operationskosten eines Behinderten als außergewöhnliche Belastung
Die Zwangsläufigkeit der Kosten einer Heilbehandlung ist auch dann zu prüfen, wenn diese Kosten mit einer Behinderung iSd § 35 EStG im Zusammenhang stehen. Auch § 35 EStG setzt voraus, dass der Steuerpflichtige im Zusammenhang mit seiner Behinderung außergewöhnliche Belastungen iSd § 34 EStG hat.
Mehr Transparenz bei Bankgebühren
Ab dem 31. 10. 2018 müssen Bankkunden in der EU von ihren Banken und Finanzdienstleistern besser über Kontoeröffnungs- und Kontoführungsgebühren informiert werden. Aufgrund von EU-Vorgaben sind Banken und andere Finanzdienstleister ab sofort verpflichtet, ihre Kunden mit einer europaweit einheitlichen „Entgeltinformation“ zu versorgen, in der die Gebühren für die wichtigsten Dienstleistungen zusammengefasst sind.
VwGH: „Behindertenlift“ keine außergewöhnliche Belastung
An der Außenseite des Hauses errichteter „Behindertenlift“, der allgemein (auch für Personen ohne Behinderung) als Aufzug benutzt werden kann, gilt einkommensteuerlich nicht als außergewöhnliche Belastung.
VwGH: Umsatzsteuerliche Behandlung von Zusatzleistungen im Wellness-Hotel
Eine GmbH & Co KG betreibt ein Wellness-Hotel, in welchem dem Beherbergungsgast diverse SPA-Leistungen in Form von Packages zu einem Pauschalpreis angeboten werden. Daneben bestand die Möglichkeit, weitere SPA-Leistungen als Einzelleistungen zu buchen. Während die gesondert gebuchten Einzelleistungen umsatzsteuerlich mit dem Normalsteuersatz versteuert wurden, unterzog die GmbH & Co KG die Packages zur Gänze dem für Beherbergungsleistungen geltenden begünstigten Umsatzsteuersatz.
Bemessungsgrundlage für die Berechnung der ImmoESt
Besteht für einen das Grundstück betreffenden Kredit eine Solidarhaftung, so ist der gesamte noch offene Betrag der Bemessungsgrundlage hinzuzurechnen. Der Verkäufer hat grundsätzlich (auch) den gesamten Betrag geschuldet. Eine wirtschaftliche Betrachtungsweise ist diesem Sachverhalt nicht zugänglich.
BMF: Vorgehensweise hinsichtlich der Berücksichtigung nicht getilgter Verbindlichkeiten bei einer Liquidation nach § 19 KStG
Die Information des BMF zur Vorgehensweise hinsichtlich der Berücksichtigung nicht getilgter Verbindlichkeiten bei einer Liquidation nach § 19 KStG wird anlässlich der inzwischen ergangenen zivilrechtlichen Judikatur betreffend die insolvenzrechtliche Einordnung der aufgrund nicht getilgter Verbindlichkeiten zusätzlich entstehenden Körperschaftsteuerschuld als Forderung gegen das insolvenzfreie Vermögen angepasst.












