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In einem aktuellen Fall vor dem BFG, stand die Nachverrechnung eines Sachbezugs für die Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeugs in Frage.
Die Nachverrechnung eines Sachbezugs für die Privatnutzung setzt voraus, dass eine private Nutzung durch einen Dienstnehmer auch tatsächlich erfolgt ist. Liegen keine klaren Anhaltspunkte dafür vor und sprechen auch die Umstände im Einzelfall nicht für eine tatsächliche Privatnutzung, hat der Ansatz eines Sachbezugswerts zu unterbleiben (BFG 8. 2. 2018, RV/3100894/2014).