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BFGjournal Einkommensteuer

VwGH zur Abzugsfähigkeit eines Deutschkurses

außergewöhnliche Belastung

Aufwendungen für den Deutschkurs einer aus Thailand stammenden Ehefrau sind angesichts der drohenden Ausweisung als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.

Entscheidung: VwGH 18. 12. 2017, Ra 2017/15/0016, Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts; BFG 9. 1. 2017, RV/3100218/2014, Revision nicht zugelassen; fort­gesetztes Verfahren zu RV/3100082/2018
Normen: §§ 20 Abs 1 Z 4 und Abs 3, 34 Abs 3, 4 und 7 Z 4 EStG 1988

Der VwGH hat die Entscheidung des BFG vom 9. 1. 2017, RV/3100218/2014, dem Grunde nach bestätigt, der Höhe nach jedoch nicht. Das BFG hat im fort­gesetzten Verfahren zu prüfen, ob die Fahrt­kosten im geltend gemachten Ausmaß notwendig waren: In der angefochtenen Entscheidung wurden die Fahrt­kosten pauschal mit dem Kilometergeld anerkannt. Dieser Betrag überstieg die eigentlichen Kurskosten.

Der VwGH stellte in seinem Erkenntnis vom 18. 12. 2017, Ra 2017/15/0016, fest, dass die Sprach­ausbildung nicht kraft freien Willensentschlusses, sondern im Hinblick auf die Androhung einer Abschiebung durch die zuständige Behörde erfolgte.

Wesentliche Ursache der finanziellen Belastung war daher nicht die Eheschließung bzw der Umzug, sondern die Gefahr der Abschiebung.

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