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BFGjournal Einkommensteuer

Vorzeitige Beendigung der Vermietung ohne Vorliegen von Unwägbarkeiten

Einen weiteren Fall zur Liebhaberei im Zusammenhang mit der Vermietung bespricht Helga Hochrieser in der Februarausgabe des BFGjournals. Kann der Vermieter nicht den Nachweis erbringen, dass die Vermietungstätigkeit von vornherein auf einen unbegrenzten Zeitraum, zumindest jedoch bis zur Erzielung eines Gesamtüberschusses der Einnahmen über die Werbungs­kosten, geplant war und wird die Tätigkeit vorzeitig (ohne Vorliegen von Unwägbarkeiten) freiwillig beendet, so stellt die kleine Vermietung von Beginn an Liebhaberei dar. Die Stiftung ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Bei Einbringung der Vermietungsobjekte in eine Stiftung tritt keine Gesamt­rechtsnachfolge ein, daher ist keine durchgehende Liebhabereibetrachtung anzustellen.

Entscheidung: BFG 11. 1. 2018, RV/7102508/2012, Revision zugelassen
Der ganze Artikel (BFGjournal 2018, 62) als PDF und bei Lindeonline.

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