§ 33 TP 5 GebG: Bestimmte Vertragsdauer auch bei Vereinbarung sämtlicher Kündigungsgründe des § 30 Abs 2 MRG, wenn Gewichtung und Unwahrscheinlichkeit zu einer bestimmten Vertragsdauer führen
Für die Frage, ob gebührenrechtlich ein Vertrag auf bestimmte oder unbestimmte Dauer vorliegt, ist nicht die von den Parteien gewählte Bezeichnung des Vertrages,…
Keine außergewöhnliche Belastung bei Zahlungen eines GmbH-Gesellschaftergeschäftsführers aufgrund einer Haftung für Schulden der GmbH
Zahlungen eines GmbH-Gesellschaftergeschäftsführers aus Anlass einer eingegangenen Bürgschaft für die Schulden der GmbH können mangels Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden.
VwGH: Tilgung von Abgabenschuldigkeiten
Die Wirkung einer Zahlung oder Umbuchung als Entrichtung der Abgabenschuldigkeiten der einzelnen Abgabenschuldner kann auch Gegenstand eines Abrechnungsbescheides sein. Sie ist jedoch von der Richtigkeit der Gebarung solcher Zahlungen und der zutreffenden Behandlung von Verrechnungsweisungen sowie der Richtigkeit der Gebarung von Umbuchungen auf Abgabenkonten zu unterscheiden.
VwGH: Befreiung von der Kommunalsteuer nicht für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
§ 8 Z 2 KommStG enthält eine taxative Aufzählung derjenigen gemeinnützigen Zwecke, die eine Befreiung von der Kommunalsteuer nach sich ziehen. Von den in § 35 Abs 2 BAO – dort in einer bloß beispielhaften Aufzählung – genannten gemeinnützigen Zwecken sind nur die Zwecke der Gesundheitspflege und die näher umschriebenen Fürsorgezwecke von der Kommunalsteuer befreit.
VwGH: Aufeinandertreffen von echter und unechter Steuerbefreiung im UStG
In diesem Fall erzielte der Revisionswerber, der als Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG unecht steuerbefreit war, Umsätze durch die Vermietung von Wohnungen, wobei ein Teil dieser Vermietungen die Voraussetzungen der echten Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 6 lit d Spiegelstrich 4 UStG erfüllte. Eine unechte Steuerbefreiung schließt den Vorsteuerabzug aus, eine echte Steuerbefreiung hingegen nicht.
BFG: Erfolgsaussichten einer Beschwerde des Gesamtschuldners, wenn im Verfahren des „Erstschuldners“ bereits ein rechtskräftiges abweisendes BFG-Erkenntnis erging
Beurteilung der Erfolgsaussichten: Die Rechtsfrage „ist die Schenkung von Geld an ein Kind, damit es ein Grundstück erwerben kann, das Entgelt für die Dienstbarkeit, die das Kind den Eltern dafür einräumt“ wurde bereits vom VwGH am 16. 10. 2003, 2003/16/0126, bejaht und das BFG folgte dieser Rechtsprechung.
VwGH: Anspruchsvoraussetzungen des § 5 Abs 2 Wiener Mindestsicherungsgesetz beziehen sich nicht auf minderjährige Personen
Der VwGH hat sich im Erkenntnis vom 29. 11. 2018, Ro 2017/10/0033, mit der Frage befasst, ob die Voraussetzungen der §§ 4 und 5 WMG („Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen“ und „Personenkreis“) auch auf Minderjährige anzuwenden sind, und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass der Gesetzgeber einen Rechtsanspruch auf Mindestsicherung des Lebensunterhalts und Wohnbedarfs nur volljährigen, nicht aber minderjährigen Personen eingeräumt hat.
VwGH: Anwendbarkeit des § 1 Abs 3 LuF-PauschVO 2006 auf Betriebserwerb?
Für den nicht buchführungspflichtigen und nicht freiwillig buchführenden Abgabepflichtigen ist die grundsätzliche Art der Ermittlung des Gewinnes eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Nach § 1 LuF-PauschVO 2006 kann der Gewinn aber auch nach den Bestimmungen dieser Verordnung (vereinfacht) ermittelt werden.
VwGH: Rechtsmittel gegen Abgaben- bzw Wiederaufnahmebescheide
Der Wiederaufnahmebescheid und der neue Sachbescheid sind zwei Bescheide, die jeder für sich einer Bescheidbeschwerde zugänglich sind bzw der Rechtskraft teilhaftig werden können.
VwGH: Zum Vorliegen einer Mitunternehmerschaft
Voraussetzung für auf § 188 BAO gestützte Feststellungsbescheide ist die Beteiligung Mehrerer an Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens.
VwGH: Betriebsstätte nach dem Kommunalsteuergesetz
Auch Arbeitnehmer, die nicht in den Räumen einer Betriebsstätte, sondern außerhalb arbeiten, können einer bestimmten Betriebsstätte zuzurechnen sein, wenn sie nur in bestimmten ständigen Beziehungen zu dieser Betriebsstätte stehen, hauptsächlich also dann, wenn der Arbeitseinsatz von dieser Betriebsstätte aus geleitet wird.
VwGH: „Umsatz gegen Entgelt“ nach EuGH-Rechtsprechung
Nach § 4 Abs 1 UStG wird der Umsatz im Falle des § 1 Abs 1 Z 1 UStG nach dem Entgelt bemessen. Entgelt ist alles, was der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung aufzuwenden hat, um die Lieferung oder sonstige Leistung zu erhalten. Dieses Entgelt muss keine äquivalente Gegenleistung darstellen.







