VwGH: Mit Tod des zur Vertretung nach außen Berufenen erlischt die Vollstreckbarkeit der Geldstrafe gegenüber juristischer Person
Gemäß § 9 Abs 7 VStG haften (ua) juristische Personen für die über die Vertretung nach außen Berufenen oder über einen verantwortlichen Beauftragten verhängten Geldstrafen und die Verfahrenskosten zur ungeteilten Hand.
VwGH: Leasing als Kauf oder Miete – Zurechnung des Leasingobjekts
In diesem Fall wurde ein Bankgebäude durch eine Leasinggesellschaft auf einem der Bank gehörenden Grundstück errichtet. Vorher hatte die Bank der Leasinggesellschaft ein Baurecht auf diesem Grundstück eingeräumt, was die Voraussetzung für die Möglichkeit des vom Eigentum am Boden abweichenden Eigentums am Gebäude ist. Das Bankgebäude wurde sodann an die Bank verleast.
VwGH: Verfahrenshilfe vor dem BFG – Schätzung der Höhe der voraussichtlichen Verfahrenskosten notwendig
Die Geschäftsführerin einer GmbH, die für angebliche Umsatzsteuerverkürzungen der Gesellschaft in Anspruch genommen werden sollte, beantragte für das Beschwerdeverfahren vor dem BFG die Gewährung von Verfahrenshilfe.
VwGH: Zur Abänderungsbefugnis nach § 279 Abs 1 BAO
Die Abänderungsbefugnis des Verwaltungsgerichtes nach § 279 Abs 1 BAO erfasst zweifelsfrei auch die Befugnis, eine meritorische Entscheidung der Abgabenbehörde über einen nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes unzulässigen Antrag dahingehend abzuändern, dass der Antrag als unzulässig zurückgewiesen wird.
VwGH: Bestandobjekte als Einkunftsquelle
Bei der Beurteilung von Bestandobjekten auf ihre Eigenschaft als Einkunftsquelle im Rahmen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist grundsätzlich für jedes Mietobjekt gesondert zu untersuchen, ob es eine Einkunftsquelle bildet. Dies gilt insbesondere für verschiedene, wenn auch in einem Haus gelegene Eigentumswohnungen, wenn diese an verschiedene Personen vermietet sind.
VwGH: „Rechtsirrtum“ des Steuerberaters
Es trifft zwar zu, dass es unter dem Gesichtspunkt des dem Vertreter vorzuwerfenden Verschuldens an der Verletzung der Vertreterpflichten beachtlich ist, wenn er aufgrund eines Rechtsirrtums die Entrichtung der Abgaben unterlassen hat und ihm ausnahmsweise ein solcher Rechtsirrtum nicht vorzuwerfen wäre.
VwGH: Pflicht zur Selbstberechnung und Entrichtung der Kommunalsteuer ist keine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht iSd § 119 BAO
Die Erfüllung des Tatbestands des § 15 Abs 1 KommStG erfordert die Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht. Die Verpflichtung, abgabenrechtlich bedeutsame Umstände offenzulegen, besteht allerdings lediglich nach Maßgabe der Abgabenvorschriften und daher nur dann, wenn sie gesetzlich angeordnet ist.
VwGH: Steuerliche Behandlung eines Gesundheitsfonds
Wie der VwGH im Erkenntnis vom 30. 9. 2015, Ra 2014/15/0005, ausgeführt hat, kann dem Gesetz eine Definition des Begriffes der Versorgungs- und Unterstützungseinrichtung nicht entnommen werden. Daher ist einer Auslegung des Begriffes anhand der Verkehrsauffassung, wonach darunter jene Einrichtungen fallen, die Leistungen aus dem Titel der Altersversorgung sowie aus dem Titel der Unterstützung bei Krankheit, Unfall oder persönlicher Hilfs- und Fürsorgebedürftigkeit der Leistungsempfänger erbringen, nicht entgegenzutreten.
VwGH: Wirtschaftliche Gründe iSd § 22 BAO für die Zwischenschaltung von EU-Gesellschaften
Eine in Luxemburg ansässige GmbH A hält eine Beteiligung an einer österreichischen Aktiengesellschaft, die einen Flughafen betreibt. Die GmbH A beschäftigt kein Personal und entwickelt keine Aktivitäten. Die Muttergesellschaft der luxemburgischen GmbH A ist zu hundert Prozent eine ebenfalls in Luxemburg ansässige GmbH B, die über Zwischenholdings diverse Beteiligungen im Infrastrukturbereich hält.
VwGH: Rechtsmittelfrist & Fristverlängerungsantrag
Nach § 93 Abs 4 BAO wird „die Rechtsmittelfrist nicht in Lauf gesetzt“, wenn ein Bescheid „keine Rechtsmittelbelehrung oder keine Angabe über die Rechtsmittelfrist“ enthält oder „zu Unrecht ein Rechtsmittel für unzulässig“ erklärt. Diese Anordnung bezieht sich auf das Fehlen oder eine näher bezeichnete Fehlerhaftigkeit der in § 93 Abs 3 lit b BAO ausdrücklich vorgeschriebenen Rechtsmittelbelehrung.
VwGH: Bauordnung für Wien: Rechtslage zu Beginn der Abbrucharbeiten maßgeblich
Nach den neuen Bestimmungen der Bauordnung für Wien (§§ 60 Abs 1 lit d und 62a Abs 5a BO, BO-Novelle LGBl 2018/37) ist für den Abbruch von Gebäuden, die vor dem 1. 1. 1945 errichtet worden sind, unter bestimmten Voraussetzungen eine Baubewilligung einzuholen. Die Novelle ist mit 30. 6. 2018 in Kraft getreten.
BFG: Drittelbegünstigung einer teilweisen Pensionsabfindung – fortgesetztes Verfahren zu RV/6100364/2017
Eine (teilweise) Pensionsabfindung ist der Drittelverteilung nach § 37 Abs 2 Z 2 EStG nur dann zugänglich, wenn sie mindestens der Entschädigung für sieben volle Jahresbeträge entspricht (VwGH 31. 1. 2019, Ro 2018/15/0008).





