BFG: Mündliche Androhung einer Zwangsstrafe
Mit der Bekanntgabe des gesetzlichen Rahmens einer möglichen Zwangsstafe (bis zu 5.000 Euro) erfolgt keine konkrete Androhung einer Zwangsstrafe iSd § 111 Abs 2 BAO.
OGH: Verzeichnis der Entscheidungen der verstärkten Senate
Der Oberste Gerichtshof hat das Verzeichnis der Entscheidungen der verstärkten Senate auf seiner Website veröffentlicht. Die Rechtssätze der verstärkten Senate des OGH werden vom Evidenzbüro in das Verzeichnis der Entscheidungen der verstärkten Senate aufgenommen, das Entscheidungen seit dem 1. 1. 1969 enthält.
EuGH: Sind Tankkarten als Gewährung von Krediten einzustufen?
Art 135 Abs 1 lit b der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. 11. 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens die Bereitstellung von Tankkarten durch eine Muttergesellschaft für ihre Tochtergesellschaften, wodurch diese die Fahrzeuge, die sie überführen, mit Kraftstoff betanken können, als von der Mehrwertsteuer befreite Gewährung eines Kredits im Sinne dieser Bestimmung eingestuft werden kann.
VfGH: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Bestimmung zur Pflichtmitgliedschaft zur Arbeiterkammer
Unzulässigkeit eines Individualantrags auf Aufhebung des § 10 AKG: Die geltende Rechtslage sieht in § 11 AKG im Streitfall über die Zugehörigkeit zur Arbeiterkammer – ebenso wie die Vorgängerbestimmungen, zu denen der VfGH die Antragslegitimation von Dienstnehmern in Verfahren nach Art 140 B-VG verneint hat – vor, dass auf Antrag des Betroffenen oder der Arbeiterkammer der Bundesminister für Arbeit und Soziales über die Kammerzugehörigkeit entscheidet.
OGH: Bereicherungsansprüche auf Rückforderung zu Unrecht bezahlter Versicherungsprämien
Bereicherungsansprüche auf Rückforderung zu Unrecht bezahlter Versicherungsprämien unterliegen zwar nicht § 12 Abs 1 VersVG, sie verjähren aber analog § 1480 ABGB in drei Jahren.
OGH: Pflicht zur Meldung des Kindes nach der Geburt
Der Begriff der „Hauptwohnsitzmeldung“ in § 2 Abs 3 Satz 2 FamZeitbG stellt auf den Hauptwohnsitzbegriff des § 1 Abs 7 MeldeG ab. Die Verpflichtung, ein Kind nach der Geburt anzumelden, richtet sich nach § 3 Abs 1 MeldeG und stellt – bezogen auf den Anwendungsbereich des Familienzeitbonusgesetzes – auf die tatsächliche Unterkunftnahme des Kindes an derselben Wohnadresse ab, an der der Vater und der andere Elternteil mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben.
EuGH: Verpflichtendes Systems zur Messung der täglichen Arbeitszeit
Um die nützliche Wirkung der von der Arbeitszeitrichtlinie und der Charta verliehenen Rechte zu gewährleisten, müssen die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.
BFG: Mitwirkungspflicht an der Sachverhaltsdarstellung
Die Bedeutung der mündlichen Verhandlung besteht ua gerade darin, dass im Rahmen der mündlichen Verhandlung den Parteien umfassend zu den bisherigen Beweisergebnissen Gehör eingeräumt werden kann (VwGH 14. 9. 2017, Ra 2016/15/0015).
BFG: Aktuelle verfahrensrechtliche Entscheidungen
Gemäß § 28 Abs 1 VwGVG hat das Verwaltungsgericht die Rechtssache durch Erkenntnis zu erledigen, sofern die Beschwerde nicht zurückzuweisen oder das Verfahren einzustellen ist. Gemäß § 31 Abs 1 VwGVG erfolgen die Entscheidungen und Anordnungen durch Beschluss, soweit nicht ein Erkenntnis zu fällen ist. Die Entscheidung über die Verfahrenseinstellung ist daher in der Rechtsform des Beschlusses zu treffen.
BFG: Anspruch auf Familienbeihilfe bei Bezug einer slowenischen und einer österreichischen Pension
Bei Bezug von Renten aus mehreren Mitgliedstaaten bestimmt Art 68 Abs 1 lit b Z ii VO (EG) 883/2004, welche Rechtsvorschriften Vorrang haben. Dies sind primär die Rechtsvorschriften jenes Staates, in dem die Kinder wohnen, vorausgesetzt, dass aus diesem Staat eine Rente bezogen wird.
BFG: Fahrtkosten als Differenzwerbungskosten zwischen nahen Angehörigen
Der Nachweis der Fahrtkosten hat grundsätzlich mit einem Fahrtenbuch zu erfolgen. Das Fahrtenbuch hat die beruflichen und privaten Fahrten zu enthalten; es muss fortlaufend, zeitnah und übersichtlich geführt sein und Datum, Kilometerstrecke, Ausgangs- und Zielpunkt sowie Zweck jeder einzelnen Fahrt zweifelsfrei und klar angeben. Notwendig ist die Angabe der zurückgelegten Wegstrecke, Datum, Angabe des PKW und der dienstliche Zweck.
BFG: Einbringung einer Beschwerde durch Steuerberater ohne Hinweis auf Vertretung oder Bevollmächtigung
Soll eine Beschwerde nicht im eigenen Namen, sondern als Vertreter erhoben werden, so muss dies entsprechend erklärt werden. Wird im Betreff einer Beschwerde der Name und die Steuernummer jener Person angegeben, an die der angefochtene Bescheid ergangen ist, stellt dies allein weder eine Berufung auf eine Bevollmächtigung dar noch lässt dies zwingend darauf schließen, dass für diese Person eingeschritten wird.





