Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung von Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld
Die Rückzahlung von Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld ist gemäß § 18 Abs 3 KBGG eine Abgabe nach § 1 BAO. Es finden daher die Verjährungsbestimmungen der BAO Anwendung.
Abstellung auf den jeweiligen Studienabschnitt, nicht auf die Gesamtstudienzeit
Wird ein Studienabschnitt innerhalb der vom FLAG für diesen vorgesehenen Zeit (also idR Mindeststudienzeit plus „Toleranzsemester“) nicht abgeschlossen, fällt der Anspruch auf Familienbeihilfe weg.
Berechnung des Rückforderungsbetrages der Familienbeihilfe strittig
Bezieht eine Person Familienbeihilfe für mehrere Kinder, so umfasst im Fall der Rückforderung der Familienbeihilfe für ein Kind der Rückforderungsbetrag auch Überbezüge an Erhöhungsbeträgen gemäß § 8 Abs 3 FLAG, welche für dieses Kind und die übrigen Kinder gewährt wurden.
Beginn des Zivildienstes iZm Beendigung des Familienbeihilfenanspruchs
Unbeschadet der Rückwirkungsfiktion des § 11 Abs 2 ZDG ist bei Zivildienern in Bezug auf § 10 Abs 1 FLAG auf den Tag des tatsächlichen Dienstantritts abzustellen. Vor dem tatsächlichen Dienstantritt sind Zivildiener in ihrer zeitlichen Disposition nicht eingeschränkt, sie können weiterhin einer Berufsausbildung nachgehen.
BFG: Zuordnung einer landwirtschaftlich genutzten Grundstücksfläche
Eine für die Errichtung von Passivhäusern vorgesehene Grundstücksfläche, die zum Stichtag noch landwirtschaftlich genutzt wurde, kann bereits dem Grundvermögen zugeordnet werden, auch wenn der Flächenwidmungsplan erst später abgeändert wird.
VwGH: Berichtigung von UID-Nummern und EuGH-Rechtsprechung
Zur Richtlinie 2009/69/EG zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem zur Bekämpfung des Steuerbetrugs bei der Einfuhr judiziert der EuGH, dass die infolge der Änderung durch die Richtlinie 2009/69/EG in Art 143 Abs 2 lit b MwStSyst-RL genannte Pflicht des Importeurs, die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers anzugeben, nicht als eine materielle Voraussetzung für die Befreiung angesehen werden kann, sondern nur darauf abzielt, Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Befreiung zu beseitigen.
EuGH: Lieferung im Rahmen von Eingriffen oder Behandlungen zu therapeutischen Zwecken
Art 132 Abs 1 lit c MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass er die Anwendung der in dieser Bestimmung vorgesehenen Steuerbefreiung nicht auf Leistungen beschränkt, die von Angehörigen eines durch das Recht des betreffenden Mitgliedstaats reglementierten ärztlichen oder arztähnlichen Berufs erbracht werden.
VwGH: Rechtsmittel gegen Fristverlängerungsantrag
Nach § 93 Abs 4 BAO wird „die Rechtsmittelfrist nicht in Lauf gesetzt“, wenn ein Bescheid „keine Rechtsmittelbelehrung oder keine Angabe über die Rechtsmittelfrist“ enthält oder „zu Unrecht ein Rechtsmittel für unzulässig“ erklärt. Diese Anordnung bezieht sich auf das Fehlen oder eine näher bezeichnete Fehlerhaftigkeit der in § 93 Abs 3 lit b BAO ausdrücklich vorgeschriebenen Rechtsmittelbelehrung.
OGH: Zur Übergangsbestimmung des § 281 IO idF IRÄG 2017
Gemäß § 281 IO idF IRÄG 2017 kann der Schuldner während der am 1. 11. 2017 noch nicht abgelaufenen Laufzeit des Zahlungsplans neuerlich die Abstimmung über einen Zahlungsplan und die Einleitung eines Abschöpfungsverfahrens beantragen. Das ist allerdings nicht mehr möglich, wenn Forderungen von Gläubigern bereits (teilweise) wiederaufgelebt sind.
VwGH: Hochrechnung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
Strittig kann nicht sein, ob die während des steuerfreien Bezuges erhaltenen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit „in die Hochrechnung einzubeziehen“ sind. Dass dies nicht der Fall sein soll, ist dem Gesetz (trotz der Wiederholung des Artikels „die“) auch für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit deutlich zu entnehmen.
BFG: Zukauf von Prozentanteilen zu bestehendem Kapitalanteil
Der Gesetzgeber normiert in § 22 Abs 4 UmgrStG eine Befreiung von der Kapitalverkehrsteuer für Einbringungen iSd § 12 Abs 2 Z 3 erster Teilstrich UmgrStG wenn das zu übertragende Vermögen am Tag des Abschlusses des Einbringungsvertrages länger als zwei Jahre als Vermögen des Einbringenden besteht. Die 25%-Grenze wäre vom Gesetzgeber kaum nicht normiert worden, wenn die Befreiung auch für die Stückelung von kleinen Einbringungen gelten hätte sollen.
BFG: Erfolgsaussichten einer wegen verfassungs- und unionsrechtlichen Bedenken eingebrachten Beschwerde
Schon aus Art 140 Abs 7 B-VG ergibt sich, dass selbst verfassungswidrige Normen jedenfalls anzuwenden sind. Wird in einem Beschwerdeverfahren lediglich die Verfassungswidrigkeit von Normen des Glückspielgesetzes, nicht jedoch eine Rechtsverletzung aufgrund der Anwendung dieses Gesetzes geltend gemacht, ist die Beschwerde schon aus diesem Grund als wenig erfolgversprechend anzusehen.





