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Einkommensteuer VwGH

VwGH: Hochrechnung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

(Bild: © VwGH) (Bild: © VwGH)

Strittig kann nicht sein, ob die während des steuerfreien Bezuges erhaltenen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit „in die Hochrechnung einzubeziehen“ sind. Dass dies nicht der Fall sein soll, ist dem Gesetz (trotz der Wiederholung des Artikels „die“) auch für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit deutlich zu entnehmen.

Hinsichtlich der Frage, ob – im Rahmen der näheren Bestimmung der in § 3 Abs 2 EStG angeordneten Rechtsfolge – eine Hochrechnung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, soweit sie außerhalb des Zeitraums des gleichzeitigen steuerfreien Bezuges erzielt wurden, zu unterbleiben hat, wenn während des ganzen Jahres Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt wurden, ist festzuhalten, dass dies der Fall ist, soweit es sich um ganzjährige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit handelt, die mit dem steuerfreien Bezug im Sinne des § 3 Abs 2 EStG in keinem Zusammenhang stehen.

Insoweit besteht – bei Beachtung des Gesetzeszwecks – so wenig Anlass zur Hochrechnung wie bei ganzjährig bezogenen Einkünften aus selbständiger Arbeit. Anders verhält es sich, soweit der steuerfreie Bezug an die Stelle der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit tritt. Dies ist die Situation, in der die Steuerfreiheit im Vergleich zum unveränderten Fortbezug der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit auch eine progressionsmindernde Wirkung hätte, der die Regelung des § 3 Abs 2 EStG entgegenwirken soll.

Für die heute möglichen Fälle eines steuerfreien Bezuges von Weiterbildungsgeld während einer Bildungskarenz wie im vorliegenden Fall oder von Bildungsteilzeitgeld während einer Bildungsteilzeit kann in dieser Hinsicht nichts anderes gelten als für die Fälle einer Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, auf die sich die mit BGBl 1987/606 ursprünglich in das EStG 1972 eingefügte Regelung damals nur bezog.

Eine Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder ein völliges Fehlen von Zuflüssen aus dem noch bestehenden oder schon beendeten Beschäftigungsverhältnis wird in § 3 Abs 2 EStG nicht vorausgesetzt. Im vorliegenden Fall trat das steuerfreie Weiterbildungsgeld an die Stelle davor und danach erhaltener Bezüge. Die Ansicht, eine Hochrechnung dieser Bezüge habe zu unterbleiben, trifft nicht zu.

Entscheidung: VwGH 27. 3. 2019, Ra 2018/13/0024.

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