VwGH: Mit Tod des zur Vertretung nach außen Berufenen erlischt die Vollstreckbarkeit der Geldstrafe gegenüber juristischer Person
Gemäß § 9 Abs 7 VStG haften (ua) juristische Personen für die über die Vertretung nach außen Berufenen oder über einen verantwortlichen Beauftragten verhängten Geldstrafen und die Verfahrenskosten zur ungeteilten Hand.
OGH: Zur Behandlung eines nachträglich hervorgekommenen Steuerguthabens beim sogenannten „Pflegeregress“
Die Gutschrift aus einer Arbeitnehmerveranlagung ist dem zu Lebzeiten erzielten Einkommen eines Verstorbenen zuzurechnen und unterliegt nicht dem Verbot des Pflegeregresses. Bei zeitlicher Kongruenz wird es von der gesetzlichen Legalzession zugunsten des Sozialhilfeträgers erfasst. Der übergegangene Anteil fällt nicht in den Nachlass.
BFG: Bemessung der Wertersätze nach § 19 FinStrG abweichend von der bisherigen Judikatur
Unter dem gemeinen Wert iSd § 19 Abs 3 FinStrG zur Ermittlung einer Wertersatzes für verfallsbedrohte Gegenstände ist der Preis zu verstehen, welchen die Finanzstrafbehörde als neue Eigentümerin der Gegenstände bei einer Veräußerung für diese in den von ihr erreichbaren Marktbereichen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielen hätte können, wären die verfallsbedrohten Gegenstände unverzüglich nach der Tat beschlagnahmt und verwertet worden.
BFG: Gewährung eines zinslosen Privatdarlehens an eine ausländische Gesellschaft
Nach § 6 Z 6 lit a EStG sind im Falle einer Nutzungseinlage in eine verbundene ausländische Gesellschaft Fremdvergleichspreise anzusetzen. Die Bestimmung setzt das Vorliegen eines inländischen Betriebes oder einer inländischen Betriebsstätte voraus und findet im außerbetrieblichen Bereich damit keine Anwendung.
BFG: Gutachten für erhöhte Familienbeihilfe und Zustellmängel von Schriftstücken
Liegen keine Befunde vor einem bestimmten Zeitraum vor, ist es einem Gutachter nicht möglich, bereits davor eine voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, festzustellen, sofern kein Leidenszustand vorliegt, der eindeutig eine Erwerbsfähigkeit bereits von Vornherein ausschließt.
BFG: Gebühren, Anspruchszinsen & Vorlageanträge via Mail
Gebühr für Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht – Wirksamkeit der Verfahrenshilfe auch für den Vertreter der Verfahrenshilfe genießenden Partei. Mit der Bewilligung der Verfahrenshilfe fällt rückwirkend die Gebührenpflicht für die Beschwerde auch für den Vertreter der gebührenbefreiten Partei weg.
OGH: Wertersatz nach § 19 FinStrG
§ 19 Abs 4 FinStrG ordnet durch die Vorgabe, den Wertersatz auf jene Personen aufzuteilen, die das Finanzvergehen begangen haben, für den Fall mehrerer Schuldsprüche die anteilsmäßige Minderung des Wertersatzes zwingend an.
BFG: Voraussetzungen für die Befreiung von der Immobilienertragsteuer
Das im Befreiungstatbestand des § 30 Abs 2 Z 1 lit b EStG normierte Mindesterfordernis eines durchgehenden Hauptwohnsitzes von fünf Jahren innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veräußerung muss zum Zeitpunkt der Veräußerung, das ist das schuldrechtliche auf die Eigentumsübertragung ausgerichtete Rechtsgeschäft, erfüllt sein.
BFG: Keine fiktive Wohnsitzverlegung durch Option zur unbeschränkten Steuerpflicht
Die Option zur unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland gemäß § 1 Abs 3 dEStG führt für sich allein weder zu einer „fiktiven Verlegung des Wohnsitzes“ von Österreich nach Deutschland noch zu einer Ansässigkeit in Deutschland iSv DBA (vgl zum EStG 1988 Jakom/Marschner, EStG [2019] § 1 Rz 61; Fuchs in Hofstätter/Reichel, EStG [45. Lfg] § 1 Rz 21).
BFG: Vorliegen eines Studienwechsels
Bei „insoweit gegebener Gleichwertigkeit dieser beiden Studien“ liegt nach der Rechtsprechung beim Wechsel von einem Konservatorium auf eine Universität kein Studienwechsel iSd FLAG 1967 vor. Diese Rechtsprechung ist jedoch nicht anwendbar, wenn an der gleichen Bildungseinrichtung von einem Studium zu einem anderen Studium gewechselt wird. In diesem Fall müsste die gesamte Studienzeit aus dem vorangehenden Studium für das neu gewählte Studium angerechnet werden, um die Rechtsfolgen eines Studienwechsels zu vermeiden.
BFG: Teilwertabschreibung – Patronatserklärung als (nicht zu berücksichtigender) „wertbeeinflussender“ Umstand, der erst nach dem Bilanzstichtag eingetreten ist
Der Zeitpunkt der Erstellung der Bilanz ist nur wesentlich für „werterhellende“ Umstände. „Wertbeeinflussende“ Umstände, die zwischen Bilanzstichtag und dem Tag der Bilanzerstellung eintreten, sind nicht zu berücksichtigen.
BFG: Familienheimfahrten und Verpflegungsmehraufwand
Die Aufnahme einer neuen auswärtigen beruflichen Tätigkeit kann nicht dazu führen, dass Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft gemäß § 16 Abs 1 Z 9 EStG abzugsfähig sind. Die mit der Ausübung dieser Tätigkeit verbundene (An-)Reise zum Arbeitsort ist nicht als beruflich veranlasste Reise anzusehen, da keine Entfernung oder Verlagerung des bisherigen Tätigkeitsorts vorliegt, sondern ein neuer Tätigkeitsort begründet wird.






