BFG: Fahrtenbuch und Verpflegungsmehraufwand bei einem Versicherungsvertreter
Für lediglich eintägige Dienstverrichtungen, die keine Übernachtung notwendig machen, gebührt kein Verpflegungsmehraufwand.
BFG: Umsatzsteuerverkürzungen durch einen Rechtsanwalt – Diskretions- oder Dispositionsfähigkeit
Zurechnungsunfähigkeit iSd § 7 Abs 1 FinStrG kann nur dann angenommen werden, wenn die Diskretions- oder Dispositionsfähigkeit der betreffenden Person ausgeschlossen gewesen ist.
BFG: Vorlageantrag gegen „zweite Beschwerdevorentscheidung“ ist als unzulässig zurückzuweisen
Die Erlassung einer zweiten Beschwerdevorentscheidung ist nach § 262 BAO idF FVwGG 2012 nicht mehr vorgesehen. Aus § 300 Abs 1 BAO ergibt sich, dass die Abgabenbehörde ab Vorlage der Beschwerde beim Verwaltungsgericht mit Bescheidbeschwerde angefochtene Bescheide und allfällige Beschwerdevorentscheidungen bei sonstiger Nichtigkeit grundsätzlich weder abändern noch aufheben kann.
BFG: Gebührenrecht – Wassergebühren und Wasserzähler
Sobald das Wasser den Wasserzähler durchlaufen hat, ist gebührenrechtlich irrelevant, ob es vom Bezieher verbraucht wurde oder was sonst damit passiert ist; die Angaben des Wasserzählers sind als Bemessungsgrundlage für die Höhe der Gebühr heranzuziehen; sollte die Funktionsfähigkeit des Wasserzählers angezweifelt werden, kann er überprüft werden; sollte die Überprüfung ergeben, dass der Zähler im Sinne des Maß- und Eichgesetzes in Ordnung ist, sind dessen Angaben verbindlich.
Dr. Angela Köppl im BFGjournal zu Gast
Beim Forum Alpbach Ende August war Dr. Angela Köppl Referentin bei der von Deloitte veranstalteten Podiumsdiskussion zum Thema Klimaschutz und Kapitalismus.
BFG: Umsatzsteuerverkürzungen durch einen Rechtsanwalt – Diskretions- oder Dispositionsfähigkeit
Zurechnungsunfähigkeit iSd § 7 Abs 1 FinStrG kann nur dann angenommen werden, wenn die Diskretions- oder Dispositionsfähigkeit der betreffenden Person ausgeschlossen gewesen ist.…
BFG: Wiederaufnahme und neuer Sachbescheid
Gelangt die Abgabenbehörde aufgrund der neuen Beweislage hingegen zu dem Ergebnis, dass der alte Sachbescheid nicht hätte ergehen dürfen, so bedarf es sehr…
BFG: Gebührenrecht – Wassergebühren und Wasserzähler
Sobald das Wasser den Wasserzähler durchlaufen hat, ist gebührenrechtlich irrelevant, ob es vom Bezieher verbraucht wurde oder was sonst damit passiert ist; die…
Forderungsverzicht aus nachträglichem Verzicht von Mietentgelten gegenüber der Tochtergesellschaft
Gegenstand des Rechtsstreits war die Frage, ob der Nachlass von Mietforderungen gegenüber der zu 76 % beteiligten Tochtergesellschaft gesellschaftsrechtlich oder betrieblich veranlasst ist.
§ 33 TP 5 GebG: Bestimmte Vertragsdauer auch bei Vereinbarung sämtlicher Kündigungsgründe des § 30 Abs 2 MRG, wenn Gewichtung und Unwahrscheinlichkeit zu einer bestimmten Vertragsdauer führen
Für die Frage, ob gebührenrechtlich ein Vertrag auf bestimmte oder unbestimmte Dauer vorliegt, ist nicht die von den Parteien gewählte Bezeichnung des Vertrages,…
Keine außergewöhnliche Belastung bei Zahlungen eines GmbH-Gesellschaftergeschäftsführers aufgrund einer Haftung für Schulden der GmbH
Zahlungen eines GmbH-Gesellschaftergeschäftsführers aus Anlass einer eingegangenen Bürgschaft für die Schulden der GmbH können mangels Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden.
Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers
(B. R.) – Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und entziehen sich derart einem Abzug als Betriebsausgaben bzw Werbungskosten bei den Geschäftsführereinkünften (VwGH 28. 10. 2010, 2007/15/0040).







