X
Digital
Allgemein BFG BFGjournal Nationales Steuerrecht

BFG: Wiederaufnahme und neuer Sachbescheid

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag) Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)

Gelangt die Abgabenbehörde aufgrund der neuen Beweislage hingegen zu dem Ergebnis, dass der alte Sachbescheid nicht hätte ergehen dürfen, so bedarf es sehr wohl der ausdrücklichen Aufhebung des alten Sachbescheides im Spruch des nach § 307 Abs 1 BAO die Wiederaufnahme des Verfahrens verfügenden Bescheides, um die Rechtskraft des alten Sachbescheides zu durchbrechen, da in diesem Fall ein neuer Sachbescheid nicht zu ergehen hat.

Fehlt diese Willenserklärung im Spruch des Wiederaufnahmebescheides und ergibt sich der Wille zur Bescheidaufhebung auch nicht aus der hilfsweise zur Spruchauslegung heranzuziehenden Begründung, ist der Wiederaufnahmebescheid nichtig.

Entscheidung: BFG 9. 8. 2019, RV/7101908/2016, Revision nicht zugelassen.

⇒   Zum vollständigen Entscheidungstext.

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.