VwGH: Verspätete Einreichung der Einkommensteuererklärung – Verhältnis zwischen Verspätungszuschlag und Anspruchszinsen
In diesem Fall ging es um die Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Form das Finanzamt bei der Festsetzung von Verspätungszuschlägen wegen der verspäteten Abgabe der Einkommensteuererklärungen berücksichtigen muss, dass der Steuerpflichtige für die nicht rechtzeitig entrichtete Einkommensteuer auch Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO zu bezahlen hat.
Studiengebühren für ein Studium an einer Privatuniverstität als außergewöhnliche Belastung?
Im gegenständlichen Fall stand in Streit, ob die an eine im Einzugsbereich des Wohnorts gelegene Privatuniversität geleisteten Studiengebühren für eine Berufsausbildung der Tochter eine außergewöhnliche Belastung der Mutter darstellen können.
Derzeit in Begutachtung: EU-BStbG
Am 23. 1. 2019 wurde das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union erlassen wird und die Bundesabgabenordnung und das Bundesfinanzgerichtsgesetz geändert werden, in Begutachtung versendet. Die Begutachtung endet am 5. 3. 2019.
VfGH: Ordnungsgemäße Einbringung
Nur bei einer ordnungsgemäßen Adressierung an den zuständigen Gerichtshof ist der Tag der Postaufgabe für die Rechtzeitigkeit der Beschwerde maßgebend. Fehler bei der…
Verjährung des Regressanspruchs des Sozialversicherungsträgers
Der Regressanspruch des Sozialversicherungsträgers im Fall eines vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Arbeitsunfalls verjährt in drei Jahren nach der ersten rechtskräftigen Feststellung der Entschädigungspflicht. Es kommt nicht auf eine bestimmte Kenntnis des Versicherungsträgers an.
Ist bei einer Nummernlotterie mit Warengewinnen Bemessungsgrundlage der Rechtsgeschäftsgebühr vor 1. 1. 2011 der tatsächliche Gewinn oder der laut Spielplan ausbedungene Gewinn?
Rechtslage vor dem 1. 1. 2011: Es ging in UFS 27. 1. 2009, RV/0470-W/02, darum, dass die Z 7 des § 33 TP 17 Abs 1 GebG zwei Gewinnbegriffe umschreibt.
Maria Linzner-Strasser im BFGjournal zu Gast
Mag. Maria Linzner-Strasser ist Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin mit den Tätigkeitsschwerpunkten Unternehmens- und Konzernbesteuerung, Betriebsprüfungsverfahren, Konzernsteuer-Reporting, Digital Tax Tools und Tax Compliance sowie Leiterin Global Compliance and Reporting, Tax Accounting und Risk Advisory Services bei EY Österreich.
Kommissionsbericht zeigt Risiken von Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsregelungen für Investoren in der EU auf und skizziert Schritte zu deren Behebung
Zum ersten Mal hat die Kommission einen umfassenden Bericht über die von mehreren EU-Mitgliedstaaten angewandten Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsregelungen für Investoren vorgelegt.
Europäische Kommission verklagt neben Österreich auch weitere Staaten
Neben Österreich (aufgrund der Indexierung der Familienbeihilfe) wurden am 24. 1. 2019 auch folgende weitere Staaten von der Europäischen Kommission vor dem EuGH verklagt:
EuGH: Bestimmung des anwendbaren Pro‑rata‑Satzes des Vorsteuerabzugs einer Zweigniederlassung
Art 17 MwSt-RL ist dahin auszulegen, dass auf Ausgaben einer in einem Mitgliedstaat registrierten Zweigniederlassung, die von der in einem anderen Mitgliedstaat befindlichen Hauptniederlassung bewirkt werden, ein Pro-rata-Satz des Vorsteuerabzugs anzuwenden ist, der sich aus einem Bruch ergibt, wobei im Nenner der allein aus diesen Umsätzen bestehende Umsatz – ohne Mehrwertsteuer – und im Zähler die besteuerten Umsätze zu stehen haben.
Unentgeltliche Betriebsübertragung auf Angehörigen und Leistung einer Abfertigung
(B. R.) – Die Beschwerdeführerin hat eine Trafik betrieben und den Betrieb aus Krankheitsgründen unentgeltlich an ihren Ehegatten übertragen. Zwischen dem Finanzamt und der Beschwerdeführerin war strittig, ob die Aufwendungen für die Abfertigung an den bisherigen Angestellten und Ehemann der Beschwerdeführerin aufzulösen wäre.
VwGH zur Lohnsteuer eines Universitätsassistenten, der ein Stipendium bezieht
Gemäß § 25 Abs 1 Z 1 lit a EStG zählen Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Die Einkünfte müssen ihre Wurzel im Dienstverhältnis haben. Ein Vorteil wird dann für ein Dienstverhältnis gewährt, wenn er durch das individuelle Dienstverhältnis des Arbeitnehmers veranlasst ist.












