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Die OECD hat am 9. 10. 2019 einen Vorschlag veröffentlicht, der die internationalen Verhandlungen zur Besteuerung großer, hochprofitabler multinationaler Konzerne voranbringen soll. Ziel ist, dass diese Konzerne in Zukunft immer dort besteuert werden können, wo ihre wirtschaftliche Aktivität und Wertschöpfung stattfindet.
Der OECD-Vorschlag umfasst Elemente dreier bisher konkurrierender Vorschläge und fußt auf der aktuellen Arbeit von OECD und G20 zu Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, kurz: BEPS) im Rahmen des BEPS Inclusive Framework.
134 Länder und Gerichtsbarkeiten verhandeln hier gleichberechtigt über die Reform der internationalen Steuerregeln, um sie den Anforderungen des 21. Jahrhunderts entsprechend zu modernisieren.
Der OECD-Vorschlag wird nun einem öffentlichen Konsultationsverfahren unterzogen. Dem Vorschlag folgend müsste die Zuordnung von Gewinnen und entsprechenden Besteuerungsrechten verändert werden, damit multinationale Unternehmen dort besteuert werden, wo sie Umsatz machen – auch wenn sie dort keine physische Präsenz haben.
Das erfordert Regeln: zum einen darüber, wo die Steuern gezahlt werden müssen (Nexus-Regel), und zum anderen darüber, welcher Anteil des Gewinns jeweils besteuert wird (Regel zur Gewinnallokation).
Der Stand der derzeit laufenden Arbeiten wird außerdem in einem neuen Steuerbericht des OECD-Generalsekretariats dargestellt und kommende Woche, am 17. und 18. Oktober, beim G20-Treffen von Finanzministern und Zentralbanken in Washington diskutiert.
⇒ Zur Pressemitteilung der OECD.
⇒ Zum OECD-Vorschlag.