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Bundesrat: Steuerreform und gestaffelte Pensionserhöhung gebilligt, verfassungsrechtliche Verankerung der Schuldenbremse blockiert

(Bild: © Parlamentsdirektion / Mike Ranz) (Bild: © Parlamentsdirektion / Mike Ranz)

Die Bundesländer erhalten auch 2019 und 2020 einen vollen Kostenersatz für die Abschaffung des Pflegeregresses. Durch den Zweckzuschuss wird der Bund zusätzlich zu den im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) verankerten 100 Mio € weitere 200 Mio € für stationäre Pflegeeinrichtungen aus dem Pflegefonds bereitstellen; das Zweckzuschuss-Gesetz passierte den Bundesrat ohne Einspruch.

Das Bundesratsplenum behandelte die Kompensationszahlungen für den entfallenden Pflegeregress gemeinsam mit der jüngsten Steuerreform. Enthalten ist darin unter anderem eine Senkung der Krankenversicherungsb eiträge für Selbstständige und LandwirtInnen, Entlastungen für GeringverdienerInnen und PensionistInnen sowie eine Steuerpauschalierung für Kleinunternehmen. Die Länderkammer stimmte dem Gesetzespaket einhellig zu.

⇒    Zur Parlamentskorrespondenz 990 vom 10. 10. 2019.

Die auf Basis eines gemeinsamen Antrags von ÖVP, FPÖ und NEOS in der letzten Nationalratssitzung beschlossene Verankerung der Schuldenbremse in der Verfassung ist am 10. 10. 2019 im Bundesrat an der notwendigen Zweidrittelmehrheit gescheitert.

Sowohl die 21 SPÖ-Vertreter als auch die zwei Grünen Bundesräte lehnten die Verfassungsnovelle, die auch in die Kompetenzen der Länder eingegriffen hätte, in namentlicher Abstimmung ab. 38 Pro-Stimmen reichten für einen Beschluss nicht aus.

Die SPÖ und die Grünen führten als Kritik vor allem ins Treffen, dass dadurch Investitionen in die Zukunft der Menschen nicht mehr möglich sein würden. Außerdem habe sich die Maßnahme in Deutschland als Fehlentscheidung herausgestellt.

⇒    Zur Parlamentskorrespondenz 992 vom 10. 10. 2019.

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