UMSATZSTEUER | EU-Kleinunternehmerregelung ab 2025
Das Abgabenänderungsgesetz 2024 bringt umfassende Änderungen der Kleinunternehmerregelung ab 1.1.2025. Bisher war die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung auf im Inland ansässige Unternehmer beschränkt. Ab Inkrafttreten dieser Änderungen können erstmals auch Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat die Steuerbefreiung in Österreich in Anspruch nehmen. Ziel dieser Neuregelungen ist es, den Verwaltungsaufwand zu vermindern und die steuerlichen Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Aktivitäten von Kleinunternehmern zu vereinfachen. Im nachfolgenden Beitrag sollen die Voraussetzungen und Bestimmungen für die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung sowie die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Wirkung der Kleinunternehmerbesteuerung vorgestellt werden.
UMSATZSTEUER | E-Rechnungspflicht in Deutschland ab 2025
Spätestens seit Bekanntwerden der Mehrwertsteuerreformpläne der EU-Kommission „VAT in the Digital Age“, kurz „VIDA“, ist die E-Rechnung sowie das E-Reporting in aller Munde. Während die endgültige Fassung der unionsweit anstehenden Änderungen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie und der dazugehörigen Durchführungsverordnung noch auf sich warten lassen, ergreifen die Mitgliedstaaten selbst die Initiative und beschließen nationale E-Rechnungsvorgaben. Deutschland übernimmt diesbezüglich eine Vorreiterrolle und setzt bereits ab 1.1.2025 erste Schritte in Richtung einer nationalen E-Rechnungspflicht. Welche Neuerungen in Deutschland ab 2025 gelten und inwieweit in Deutschland tätige ausländische Unternehmen davon betroffen sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.
UMSATZSTEUER | ViDA Update – Neuerungen in Europa
Der Richtlinien-Änderungsvorschlag der EU Kommission mit der Zielsetzung einer umfassenden Digitalisierung im Bereich der Mehrwertsteuer („ViDA“) wird seit seiner Veröffentlichung im Dezember 2022 heiß diskutiert. Aufgrund der Gegenstimmen aus den Mitgliedstaaten sowie der Wirtschaft, war die Kommission dazu angehalten, einen Kompromissvorschlag zu entwerfen. Die Veröffentlichung dieses Vorschlags erfolge am 8.5.2024, gefolgt von zwei erfolglosen Abstimmungen im ECOFIN-Rat am 14.5.2024 sowie 21.6.2024.
UMSATZSTEUER | Wenn „Probieren geht über Studieren“ teuer wird
Um eine in der Unternehmenskette in Rechnung gestellte Vorsteuer wieder in Abzug zu bringen, müssen sämtliche rechtliche sowie auch formale Voraussetzungen erfüllt werden. Trotz ausgeführter Lieferung beziehungsweise erbrachter sonstiger Leistung und entsprechender Rechnungslegung können verschiedene Faktoren bewirken, dass für den Leistungsempfänger dennoch kein Recht auf einen (vollständigen) Vorsteuerabzug besteht. Zu unrecht beantragte Vorsteuerbeträge werden in vielen Ländern nicht als Kavaliersdelikt angesehen, sondern gehen in der Praxis zum Teil mit hohen Strafen einher. Welche Faktoren es bei der Beantragung von Vorsteuerbeträgen unbedingt zu beachten gilt und welche Folgen die unbedachte Geltendmachung sämtlicher Vorsteuerbeträge nach dem Motto „Probieren geht über Studieren“ mit sich bringen kann, erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag.
Rückerstattung der Umsatzsteuer an Steuerzahler mit Hauptsitz in einem anderen Mitgliedsland
Steuerzahler aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben das Recht, nicht über das kroatische, sondern über das elektronische Umsatzsteuerrückerstattungssystem (VAT REFUND) des Mitgliedstaats, in dem sie ansässig sind, eine ständige Geschäftseinheit besitzen oder nach ihrem Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthaltsort zugehören, einen Antrag auf Rückerstattung der in der Republik Kroatien gezahlten Umsatzsteuer zu stellen.
Umsatzsteuer: Neues zur Einfuhr von Waren aus Drittstaaten
Die bisher geltende generelle Steuerbefreiung für die Einfuhr von Waren aus Drittstaaten, deren Wert EUR 22 nicht übersteigt, wird abgeschafft, da dies in der Praxis zu großen Wettbewerbsverzerrungen geführt hat. Es wurde nun ein Anreiz geschaffen, Einfuhren über den IOSS abzuwickeln. Sofern sich ein Unternehmer in Zukunft dazu entscheidet die Umsatzsteuer über den IOSS abzuführen, ist die Einfuhr der Ware (Wert < EUR 150) von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Beträgt der Wert der Ware mehr als EUR 150 oder nutzt der Unternehmer den IOSS nicht, ist die Einfuhr steuerpflichtig.
Der Trend zu Big Data in der Umsatzsteuer oder: Warum die Umsatzsteuer zur Datenmanagement-Herausforderung wird
Den allgegenwärtigen Trend zu künstlicher Intelligenz und Big Data haben auch die Finanzverwaltungen weltweit in unterschiedlichem Ausmaß bereits vor der weltweiten Pandemie aufgegriffen. Durch die Covid-19 Krise ist zu erwarten, dass dies noch zunehmen wird: Die Umsatzsteuer als eine der wichtigsten Einnahmequellen von Staaten ist gleichzeitig aufgrund ihrer Systematik auch eine der betrugsanfälligsten Steuern.
Kriminelle in Ungarn wegen Steuerbetrugs von 9,54 Mio. Euro verhaftet
Budapest – In Ungarn ist ein krimineller Ring ausgehoben sowie die zwei Hauptverantwortlichen verhaftet worden, auf deren Konto ein Umsatzsteuerbetrug zulasten Ungarns in der Höhe von 3,4 Milliarden Forint (9,54 Mio. Euro) geht. Federführend bei den Untersuchungen waren Ungarns Steuerbehörden. Die Ermittler beschlagnahmten Immobilien-Eigentum mit einem Wert von 12,5 Millionen Forint (rund 35.000 Euro).
UMSATZSTEUER – Betriebsstätte versus „feste Niederlassung“?
Der Betriebsstättenbegriff im Sinne einer „festen Niederlassung“ ist für eine korrekte Leistungsbesteuerung im Umsatzsteuerrecht von wesentlicher Bedeutung. Wird er falsch interpretiert, kann dies weitreichende umsatzsteuerliche Folgen haben (zB für Lagergeschäfte, passive Grundstücksleistungen, Reverse Charge).
Vorsteuerabzug bei fehlender oder mangelhafter Rechnung
Änderung der traditionellen Sichtweise aufgrund der aktuellsten EuGH-Rechtsprechung. In der jüngeren Vergangenheit hat sich durch eine Vielzahl an EuGH-Entscheidungen herauskristallisiert, dass formal mangelhafte oder gar fehlende Rechnungen nicht zwingend zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs führen.
Wirtshaus-Paket: 500 Mio. Euro Steuererleichterungen
Wien – Die Bundesregierung hat ein Bündel an Steuererleichterungen vorgestellt, die die Gastronomie in Summe um 500 Mio. Euro entlasten sollen. Teile, wie die Halbierung der Umsatzsteuer auf alkoholfreie Getränke auf 10 Prozent, gelten nur im zweiten Halbjahr 2020. Andere, wie die ausgeweitete Pauschalierung, sollen dauerhaft gelten.
Künftig US-Umsatzsteuer auch für Firmen ohne Vertretung im Land
Wien/Washington (APA/red) – Europäische Firmen, die in die USA Waren liefern ohne dort einen Standort zu haben, müssen künftig mit einer Umsatzsteuer rechnen. Das ergibt ein aktuelles Urteil des US-Höchstgerichts, teilte TPA-Partner und Steuerexperte Robert Lovrecki mit. Das Urteil betraf South Dakota, andere Bundesstaaten werden aber vermutlich rasch folgen, heißt es in der TPA-Aussendung.