Künftig US-Umsatzsteuer auch für Firmen ohne Vertretung im Land
Wien/Washington (APA/red) – Europäische Firmen, die in die USA Waren liefern ohne dort einen Standort zu haben, müssen künftig mit einer Umsatzsteuer rechnen. Das ergibt ein aktuelles Urteil des US-Höchstgerichts, teilte TPA-Partner und Steuerexperte Robert Lovrecki mit. Das Urteil betraf South Dakota, andere Bundesstaaten werden aber vermutlich rasch folgen, heißt es in der TPA-Aussendung.
Umsatzsteuer-Update September 2018: Aktuelles auf einen Blick
„Was gibt es Neues?“ – Dieser Nachrichtenüberblick Mario Mayr bietet kurz und bündig alles Wissenswerte rund um die Umsatzsteuer für den Unternehmensalltag und die Beratungspraxis.
Kurzfristige Vermietungen in der Umsatzsteuer
Mit dem AbgÄG 2016[1] erweiterte der Gesetzgeber die Ausnahmen von der Steuerbefreiung für die Vermietung von Grundstücken um einen zusätzlichen Tatbestand. Nach §…
Vorzeitige Beendigung einer kleinen Vermietung
Kann bei der Vermietung eines Einfamilienhauses der Nachweis der Vermietung bis zur Erzielung eines Gesamt-Einnahmenüberschusses nicht erbracht werden, ist bei Vorliegen eines Gesamt-Werbungskostenüberschusses im Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung der Vermietung von Liebhaberei auszugehen.