Klimaticket = Jobticket?
Mit Einführung des Klimatickets stellt sich die Frage, ob dieses als abgabenfreies Jobticket ebenso vom Arbeitgeber gewährt werden kann. Kurz gesagt: ja, das geht. Aber man sollte auch als Arbeitgeber dabei auf die Pendlerpauschale achten.
Arbeitnehmerveranlagung: Homeoffice steuerlich absetzen
Durch die rasch umgesetzten Schritte zur Bekämpfung der COVID-19-Ausbreitung waren und sind viele Dienstnehmer angewiesen, ihren Beruf mittels privater Arbeitsmittel zu verrichten. Stellt ein Dienstnehmer seine privaten Gegenstände zur Erbringung der Leistung zur Verfügung, sind die dafür angefallenen Kosten nach § 16 EStG im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung grundsätzlich als Werbungskosten abzugsfähig.
LOHNVERRECHNUNG | Erleichterungen für „Jobtickets“ ab 1.7.2021
Stellt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für die Strecke Wohnung – Arbeitsstätte – Wohnung eine Fahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung und bezahlt der Arbeitgeber ein derartiges „Jobticket“ an den Verkehrsmittelbetreiber, so zählt dies unter gewissen weiteren Voraussetzungen nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Die Nichtbesteuerung besteht aber – nach derzeitiger Rechtslage – dann nicht, wenn der Arbeitgeber diesbezügliche Kostenersätze direkt an seine Arbeitnehmer leistet. Ab 1.7.2021 wird diese Steuerbegünstigung aber ausgeweitet und stellen künftig auch Kostenersätze, die der Arbeitgeber direkt an den Arbeitnehmer für selbst gekaufte Tickets leistet, keine steuerpflichtigen Einkünfte mehr dar.
Coronavirus – Pendlerpauschale laut Wöginger auch für Home Office
Wien (APA) – Das Pendlerpauschale soll laut ÖVP-Klubobmann und ÖAAB-Bundesobmann August Wöginger auch für die Zeit des Teleworkings oder einer Dienstverhinderung gelten. Außerdem will Wöginger Corona-Prämien für Betriebe, den Öffentlichen Dienst und auch Polizisten bis zu 3.000 Euro steuerfrei stellen, wie er am Mittwoch in einer Aussendung mitteilte.
BFG: Zusätzliche Fahrtkosten im Rahmen des Pendlerpauschales
Sind Fahrtkosten im Zusammenhang mit einem anerkannten Fortbildungskurs nur teilweise durch das Pendlerpauschale gedeckt, stehen zusätzliche Fahrtkosten zu. Dies ist im Rahmen einer Beweiswürdigung des Sachverhaltes festzustellen.
SWK.Podcast 18/2018
Willkommen zum SWK.media Podcast. Hören Sie die Zusammenfassung von Ausgabe Nr. 18 vom Juni 2018.
Voraussetzungen für das erhöhte Pendlerpauschale im Falle einer Gehbehinderung
Nach der Pendlerverordnung ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung dann unzumutbar, wenn der Steuerpflichtige über einen gültigen Ausweis verfügt oder die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung oder wegen Blindheit im Behindertenpass eingetragen ist.