Gewöhnlich grenzüberschreitende Beschäftigung – die besondere, oft übersehene Kollisionsnorm der VO (EG) 883/2004
Das anzuwendende Sozialversicherungsrecht innerhalb der EU bzw im Verhältnis zu den EWR-Staaten und zur Schweiz bestimmt sich nach den Regelungen der VO (EG) 883/2004. Diese Normen sollen gewährleisten, dass auch grenzüberschreitend Erwerbstätige nur den Rechtsvorschriften eines Staates unterliegen. Weithin bekannt ist dabei der Entsendetatbestand.
Konsultationsvereinbarung zur Grenzgängerregelung nach Art 15 Abs 6 DBA Deutschland
Die deutschen und österreichischen Finanzbehörden haben sich auf Basis von Art 25 Abs 3 DBA Deutschland in Konsultationsgesprächen zur Auslegung der Grenzgängerregelung des Art 15 Abs 6 DBA Deutschland in Zusammenhang mit aktuellen Entwicklungen in der Arbeitswelt – wie Homeoffice, Teilzeitbeschäftigung, mehrere Arbeitgeber – verständigt (BMF-Erlass vom 30. 4. 2019, BMF-010221/0113-IV/8/2019, BMF-A V 68/2019). Ein Beitrag von Mag. Monika Kunesch.
VwGH: Tarifbegünstigung bei einer Teilpensionsabfindung
Der VwGH führt aus, Entschädigungen iSd § 32 Abs 1 Z 1 lit a EStG sind nach § 37 Abs 2 Z 2 EStG über Antrag gleichmäßig verteilt auf drei Jahre anzusetzen, wenn der Zeitraum, für den die Entschädigungen gewährt werden, mindestens sieben Jahre beträgt.
Aus der Schweiz bezogene Invaliditätsrenten sind mit der österreichischen Versehrtenrente nicht vergleichbar
Das BFG hatte zu beurteilen, ob die aus der Schweiz bezogenen Invaliditätsrenten der Steuerfreiheit gemäß § 3 Abs 1 Z 4 lit c EStG zugänglich sind, und verneinte dies mangels Gleichartigkeit. Ein Beitrag von Michael Seebacher.
Bonus-Malus-System für die Beschäftigung älterer Personen
Bis zum Jahr 2018 soll die Beschäftigungsquote älterer Dienstnehmer ab 55 Jahren angehoben werden. Laut Kundmachung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Beschäftigungsquoten älterer Personen, wurde der Zielwert bei allen Altersgruppen überschritten. Für die Bestimmungen zur Beschäftigung älterer Arbeitnehmer bedeutet das, dass die Konsequenzen nicht eintreten.
Voraussetzungen für das erhöhte Pendlerpauschale im Falle einer Gehbehinderung
Nach der Pendlerverordnung ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung dann unzumutbar, wenn der Steuerpflichtige über einen gültigen Ausweis verfügt oder die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung oder wegen Blindheit im Behindertenpass eingetragen ist.
Ist es möglich, im Anschluss an die Wiedereingliederungsteilzeit eine Altersteilzeit auszuüben?
Ja. Wird im Anschluss an die Wiedereingliederungsteilzeit eine Vereinbarung über eine Altersteilzeit getroffen, so ist der davor gelegene Zeitraum der Wiedereingliederung so zu behandeln, als ob keine Herabsetzung der Normalarbeitszeit und keine Verminderung des Entgeltes vorgelegen wären.