NOVA | Erneute Steuerfreiheit für leichte Nutzfahrzeuge ab Juli 2025
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 (veröffentlich im BGBl I Nr. 26/2025) wurde eine wesentliche Neuregelung des Normverbrauchsabgabegesetzes beschlossen, die insbesondere Unternehmen betrifft, deren Fuhrpark leichte, gewerblich genutzte Fahrzeuge zur Güterbeförderung der Klasse N1, beinhaltet. Mit Inkrafttreten dieser Neuregelung zum 1. Juli 2025 wird eine seit Juli 2021 geltende NoVA-Pflicht für leichte Nutzfahrzeuge wieder zurückgenommen.
NoVA-Änderungen ab 1. Juli 2025 – Klarstellungen seitens des BMF
Am 30. Juni 2025 wurden die bereits medial angekündigten Änderungen des NoVAG im Hinblick auf die Abschaffung der NoVA für Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung der Kategorie N1 im BGBl veröffentlicht und sind diese folglich mit 1. Juli 2025 in Kraft getreten (vgl BGBl I 2025/26).
BFG: NoVA bei einem in der Schweiz gekauften gebrauchten Wohnmobil
Bei einem gebrauchten Wohnmobil sind Ausstattung und Zubehör ohne Zusammenhang mit der Funktion als Fahrzeug in die Bemessungsgrundlage der NoVA einzubeziehen, weil dem Gesetz keine Sonderregelung für gebrauchte Wohnmobile zu entnehmen ist.
Umstellung der Messverfahren im Bereich PKW: Auswirkungen auf die Sachbezugswerte und die NoVA
Bisher wurde zur Feststellung der CO2/km-Werte von Fahrzeugen der NEFZ zugrunde gelegt. Nun kommt das neue Messverfahren nach WLTP zur Anwendung, das auf weltweit gesammelten Fahrdaten basiert und mit seiner dynamischeren Ausrichtung realistischere Messergebnisse hinsichtlich Treibstoffverbrauch und CO2-Emissionen erzielen soll.




