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NOVA | Erneute Steuerfreiheit für leichte Nutzfahrzeuge ab Juli 2025

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 (veröffentlich im BGBl I Nr. 26/2025) wurde eine wesentliche Neuregelung des Normverbrauchsabgabegesetzes beschlossen, die insbesondere Unternehmen betrifft, deren Fuhrpark leichte, gewerblich genutzte Fahrzeuge zur Güterbeförderung der Klasse N1, beinhaltet. Mit Inkrafttreten dieser Neuregelung zum 1. Juli 2025 wird eine seit Juli 2021 geltende NoVA-Pflicht für leichte Nutzfahrzeuge wieder zurückgenommen.