BFG: Antragstellung auf österreichische Familienleistungen
Wenn Unionsbürger und ihnen diesbezüglich gleichgestellte Personen ihr nach der VO (EG) 883/2004 zustehendes Recht auf österreichische Familienleistungen geltend machen, ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass sie diese Familienleistungen im höchstmöglichen Umfang erhalten wollen.
BFG: Anspruch auf Familienleistungen in Rumänien
Unter Haushaltsführung ist die hauptverantwortliche Erledigung der Alltagsversorgung der Familie, insbesonders der Nahrungsbeschaffung sowie der Wartung, Heizung und Reinigung des gemeinsamen privaten Lebensbereiches einschließlich der Wäschereinigung, zu verstehen. Dabei kommt es regelmäßig nicht nur auf die Organisation, also die Planung dieser Tätigkeit, sondern vor allem auf die Erledigung der alltäglich anfallenden Arbeiten an.
Indexierung von Familienleistungen: Kommission leitet nächsten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein
Die Kommission hat am 25. 7. 2019 beschlossen, aufgrund der Unvereinbarkeit des österreichischen Gesetzes über die Indexierung von Familienbeihilfen und einschlägigen Steuerermäßigungen mit den EU-Vorschriften eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Österreich zu richten.
BFG: Unionsrecht und Familienleistungen
Auch wenn die Mutter, die in einem anderen Mitgliedstaat der Union mit dem Kind wohnt, einen Antrag auf Familienbeihilfe nicht gestellt hat, ergibt sich aus Art 60 Abs 1 Satz 3 VO (EG) 987/2009, dass das österreichische Finanzamt einen vom in Österreich wohnhaften leiblichen Vater gestellten Antrag auf Familienbeihilfe, wenn diesem ein Anspruch der haushaltsführenden Mutter vorgeht, zugunsten des Anspruchs der Mutter auf österreichische Familienleistungen zu berücksichtigen hätte.