COVID-19-Gesetze – Verwaltungsverfahren und Abgaben und Gebühren
Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 im Verwaltungsverfahren, im Verfahren der Verwaltungsgerichte sowie im Verfahren des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes (Verwaltungsrechtliches COVID-19-Begleitgesetz – COVID-19-VwBG)
Das KuKuSpoSiG – ein Gesetz mit kuriosem Namen und weitreichendem Inhalt
Am 6.5.2020 ist mit dem „KuKuSpoSiG“ ein weiteres Gesetz im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie in Kraft getreten. Hinter dieser Abkürzung steckt das Bundesgesetz zur Sicherung des Kunst-, Kultur- und Sportlebens vor weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz – kurz „KuKuSpoSiG“).
Die Fortbestehensprognose im Lichte des 4. COVID 19 Gesetzes
Mit dem 4. COVID‑19‑Gesetz wurde die Insolvenzantragspflicht bei Erfüllung des Überschuldungstatbestandes nach § 67 IO bis 30.6.2020 ausgesetzt. Ist der Schuldner bei Ablauf des 30.6.2020 überschuldet, so hat er die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf des 30.6.2020 oder 120 Tage nach Eintritt der Überschuldung, je nachdem, welcher Zeitpunkt später endet, zu beantragen.
COVID-19: Sonderregelung für Arbeitsunfälle im Homeoffice
Durch den Ausbruch des Coronavirus Sars-CoV-2 und die dadurch ausgelöste weltweite Covid-19-Pandemie wurde das Arbeiten von zu Hause aus – auch Homeoffice oder Telearbeit genannt – österreichweit zum Massenphänomen. Diesbezüglich stellt sich auch die Frage, wie Unfälle im Homeoffice zu beurteilen sind.
Vertragsbruch wegen Corona – Anspruch auf Schadenersatz?
Seit 16.3.2020 sind das COVID‑19‑Maßnahmengesetz sowie darauf basierende Verordnungen in Kraft, mit denen einschneidende Maßnahmen in das öffentliche Leben, den privaten Bereich und die Wirtschaft mit dem Ziel der Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus gesetzt wurden. Seither gibt es in Österreich de facto keine Gastronomie und keinen Fremdenverkehr mehr, die Kundenbereiche der meisten Unternehmen sind gesperrt und öffentliche Orte dürfen nur aus bestimmten Gründen betreten werden. Darüber hinaus sind Betriebe angehalten, ihre Mitarbeiter nach Möglichkeit vom Home-Office aus arbeiten zu lassen; in der Arbeitsstätte ist ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten.