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Allgemein Verfahrens- und Organisations­recht VfGH

VfGH: Durchschnittliche Verfahrensdauer unter vier Monate gesunken

Die durchschnittliche Dauer von Verfahren beim VfGH ist im vergangenen Jahr erstmals unter vier Monate gesunken. 112 Tage dauerte es im Schnitt, bis eine Entscheidung der Verfassungsrichter vorlag. Rechnet man Verfahren in Asylrechtssachen hinzu, sind es 105 Tage. Das geht aus dem aktuellen Tätigkeitsbericht des Höchstgerichts hervor, der vor kurzem dem Parlament vorgelegt wurde (III-283 d.B.).

Insgesamt wurden an den VfGH im vergangenen Jahr 5.665 Fälle herangetragen. Das ist ein Plus von 12 % gegenüber 2017 und – nach 1995 und 1996 – der dritthöchste Wert in der bis ins Jahr 1947 zurückreichenden Zahlenreihe. Mehr als 54 % davon (3.082) betrafen Asylrechtssachen, das sind um rund ein Drittel mehr als 2017. Daneben waren vor allem im Bereich des Glücksspielrechts wieder viele neue Fälle (784) zu verzeichnen.

Abgeschlossen wurden vom VfGH im Jahr 2018 5.481 Verfahren. Die Erfolgsquote ist nach wie vor niedrig, nur in 8 % der Fälle (434) gaben die Verfassungsrichter dem Anliegen der Beschwerdeführer statt. Dem stehen 2.144 Ablehnungen, 228 Zurückweisungen und 103 Abweisungen gegenüber. Dazu kommen 2.487 negative Entscheidungen über Verfahrenshilfeanträge und 81 „sonstige Erledigungen“ wie Verfahrenseinstellungen. Im Asylbereich konnten 2.830 Fälle erledigt werden.

538 der erledigten 5.481 Verfahren betrafen Gesetzesprüfungen, in deren Zuge 244 Normen unter die Lupe genommen wurden. Lediglich 13 davon wurden zumindest teilweise aufgehoben, wobei mit dem Urheberrechtsgesetz, dem Verbraucherzahlungskontogesetz und dem Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz nur in drei Fällen ein Bundesgesetz betroffen war. 231 Normen hielten der Prüfung hingegen stand. Zum Erfolg führten neben sieben vom VfGH selbst eingeleiteten Prüfverfahren vier Gerichtsanträge, ein sogenannter Parteiantrag einer gerichtlichen Verfahrenspartei sowie eine Individualbeschwerde.

⇒   Zur Parlamentskorrespondenz 556 vom 17. 5. 2019.

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