VfGH: Durchschnittliche Verfahrensdauer unter vier Monate gesunken
Die durchschnittliche Dauer von Verfahren beim VfGH ist im vergangenen Jahr erstmals unter vier Monate gesunken. 112 Tage dauerte es im Schnitt, bis eine Entscheidung der Verfassungsrichter vorlag. Rechnet man Verfahren in Asylrechtssachen hinzu, sind es 105 Tage. Das geht aus dem aktuellen Tätigkeitsbericht des Höchstgerichts hervor, der vor kurzem dem Parlament vorgelegt wurde (III-283 d.B.).
Überlange Verfahrensdauer als Nachsichtsgrund
Der Revisionswerber rügte in seiner Revision an den VwGH betreffend Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten ua die überlange Verfahrensdauer. Der VwGH wies die außerordentliche Revision zurück.