Beschäftigungsgruppenjahr

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    Beiträge
  • #62703
    lohn1
    Teilnehmer

    Ein Dienstnehmer von uns, wäre ab 02/06 im höheren Beschäftigungsgruppenjahr einzustufen gewesen.

    Die entsprechende Erhöhungen werden von uns immer am 01.01. des darauffolgenden Jahres vorgenommen.

    Der Dienstnehmer verdient mehr als die Einstufung des neuen Beschäftigungsgruppenjahr vorsieht.

    Könnte es zu Nachrechnungen kommen?

    Dienstnehmer hat bereits 01/06 die ensprechende Ist-Gehalterhöhung erhalten.

    Danke für die Info
    LG Sabine

    #66980
    Martin
    Teilnehmer

    Servus Sabine!

    DN hat Anspruch auf höheren Gehalt wenn der KV die Erhöhung vorsieht.
    Die KV Erhöhung könnte aber auch durch das höhere Gehalt geschluckt werden. Deshalb – KV lesen!

    Aber bei Einstellung/letzter Gehaltserhöhung kann sich folgender Satz finden:

    Mit diesem überkollektivvertraglichen Gehalt / mit dieser überKV Gehaltserhöhung ist die nächste KV Erhöhung mit abgedeckt.

    Bei Krankenkassenprüfungen (Anspruchsprinzip) war dies aber bis jetzt noch nie ein Prüfungspunkt.

    Grüsse
    Martin

    #66985
    lohn1
    Teilnehmer

    Hallo Martin!

    Danke für die Info! Das DV unterliegt dem KV für Angestellte im Handwerk und Gewerbe in der Dienstleistung in Information und Consulting.

    Hab jetzt nichts entsprechendes gefunden.

    Der DN erhält als IST-Gehalt 3.050,10, einzustufen hätte er ab 02/06 in das Verwendungsgruppenjahr nach 15. gehört. (KV 2.632,60)

    Was würdet ihr machen? Einfach beibehalten u. im 01/07 entsprechend anheben oder ab 02/06 aufrollen.

    LG Sabine

    #67057
    svnu
    Mitglied

    Prinzipiell…. von den Arbeitsjahr/KV-Terminen abweichende Erhöhungstermine:
    auf der sicheren Seite ist man, wenn man die Erhöhungen (inkl. Sprünge) VORZIEHT (dh nie im nachhinein sondern im Vorhinein-ist auch korrekt so, wenn abweichend), so kann man im Prinzip niemanden benachteiligen, ausser man würde die Erh. zu niedrig ansetzen – da man ja den Ausgang der darauffolgenden KV Erhöhung nicht kennt.

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