Jahreskarte Wiener Linien

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  • #62325
    Anonymous
    Teilnehmer

    Beim PV-Kongreß wurde kurz darüber gesprochen, wie es zu handhaben ist, wenn der Dienstgeber dem DN die Jahresnetzkarte ersetzt.

    Soweit ich es verstanden habe, stellt dies einen lohnsteuerpflichtigen (aber nicht sv-pflichtigen) Sachbezug beim DN dar. Stimmt das??

    wenn ja, gibt´s dazu eine Rechtsquelle??

    danke!

    #66185
    Anonymous
    Teilnehmer

    Hallo Erwin!

    Zum Thema Jahresnetzkarte gibt es einen Kommentar im Lohnsteuerprotokoll 2004; die RZ 222 wurde in die LST-Richtilinien aufgenommen.

    Warum dass dieser (meistens steuerpflichtige) SB sv-frei sein sollte, weiß ich leider auch nicht (kann nur mutmaßen, dass es sich hier um eine Art des Verkehrskostenersatzes – siehe § 49/(3) Z. 20 ASVG – handelt, was ja durchaus vertretbar wäre).

    LG Roland

    #66186
    Anonymous
    Teilnehmer

    Die Aufwendung für die Jahreskarte der Wiener Linien fällt dann unter „Fahrtkostenersätze“, wenn damit die Fahrtauslagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ersetzt werden. Ist dies der Fall, ist diese
    – sv-frei (§ 49(3)Z 20 ASVG)
    – lst-pflichtig (da die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte-
    Wohnung) steuerlich bereits durch den Verkehrs-
    absetzbetrag, bzw. gegebenenfalls auch durch das
    Pendlerpauschale abgegolten ist.
    Siehe dazu im Buch „PV in der Praxis“ (Punkt 22.4.)

    Liebe Grüße
    W.Ortner

    #67033
    svnu
    Mitglied

    hätte gedacht, dass die Jahreskarte aus dem Grund Probleme aufwirft (SVmässig), da man sie umfassend auch privat nutzen kann- zu den Dienstverhinderungszeiten… (hab ich mal gelernt-wobei ichs selber ein bissl unlogisch finde, da zB die Pendlerpauschale analog dazu ja auch zu Zeiten des Urlaubs, Krankenstandes usw frei bleibt.) Schliesst man sich nun der Pendlerpauschale an (sozusagen) oder der Begründung mit der Privatnutzung? Ansich ist ja sovieöl SV-frei „max. im Ausmass eines Masenbeförderungsmittels..)etc.- aber es ist nunmal die Jahreskarte und nicht die Monatskarte, auch wenn ichs im Preis aufteile.Weiters…12x oder 14x? auch die Variante 10x hätte ich schon gehört, in Verbindung mit eben NICHTzahlung von 2 Monaten oder Urlaub- und sonstige Fehlzeiten.
    WAS wäre da WIRKLICH die KORREKTE Variante? (auch wenns betriebsweise in der Praxis nicht so ganz korrekt angewandt würde).und…wäre diese MV-pflichtig?Doch, oder?
    Hab eigentlich noch nie eine Jahreskarte abgerechnet, sollte man aber wissen,gell.

    #67046
    Poldi
    Teilnehmer

    Hallo „svnu“ (ist diese Bezeichnung die Abkürzung für Sozialversicherungsnummer??? 😆 )

    Also aus meiner Sicht ist es sozialversicherungsrechtlich kein Problem, wenn man den Fahrtkostenersatz in Form einer Jahreskarte zahlt und der Dienstnehmer diese dann auch (womöglich umfangreich) für private Fahrten nützt (zum Beispiel während des Urlaubs).
    Der Fahrtkostenersatz nach § 49 (3) Z 20 ASVG ist nämlich auch dann beitragsfrei, wenn es sich um einen pauschalierten Ersatz handelt.
    Es ist nämlich unerheblich, welches Beförderungsmittel der Dienstnehmer tatsächlich wählt (Privat-Kfz, öffentliche Verkehrsmittel, Fahrgemeinschaft, Fahrrad, zu Fuß,…).

    Daher ist es für die Beitragsfreiheit an sich auch egal, ob er eine – vom Dienstgeber bezahlte – Jahreskarte zur Verfügung gestellt bekommt (die er dann auch privat nützt), oder ob er das Geld für eine Jahreskarte erhält.

    Schöne Grüße,
    Poldi

    #67054
    svnu
    Mitglied

    Hallo und danke!
    Ich rechne zwar Monatskarten ab, aber echt noch nie Jahreskarten, ich war verunsichert;
    und…ja-ist mir nix Besseres eingefallen als svnu…..(aber Sonja geht auch oder;)

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