Altersteilzeit

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  • #62534

    Ein Arbeiter befindet sich in Altersteilzeit.
    Er hat 2,5 Jahre voll gearbeitet und befindet sich nun in den restlichen 2,5 Jahren schon zu Hause.
    Er möchte jedoch wieder arbeiten.
    Was passiert wenn er 40 Stunden in einen Betrieb über der Geringfügigkeitsgrenze gemeldet ist
    Verliert der Ex-Arbeitgeber die Förderung?
    Was passiert mit dem Arbeiter?
    Darf er in der Altersteilzeit über die Geringfügigkeitsgrenze hinaus überhaupt arbeiten gehen?

    #66554
    Eve
    Teilnehmer

    Hallo!
    Ich hatte schon mal so einen Fall, allerdings war da die Altersteilzeit nicht geblockt, also ohne Freizeitphase.
    Die Dienstnehmerin hatte sogar schon vor Beginn der Altersteilzeit ein zweites Dienstverhältnis über der Geringfügigkeitsgrenze.
    Ich habe mich damals vor dem Antrag auf Altersteilzeit beim AMS erkundigt,
    ob das ein Problem darstellt. Mir wurde gesagt, nein.
    Die Dienstnehmerin ist nun schon ca. 3 Jahre in Altersteilzeit und das zweite Diensthältnis hat sie immer noch. Es gab nie Probleme oder Rückfragen vom AMS.
    LG Eva

    #66555

    Danke für deine prompte Antwort.

    #67040
    svnu
    Mitglied

    …da wäre aber vielleicht dazuzusagen, dass NUR bei ANDEREN Arbeitgebern Zuverdienste ÜBER der Geringfügigkeitsgrenze unschädlich sind!

    mal so anzuhängen, nebenbei: event.Mehrstunden BIS zur Gf-Grenze sind beitragsfrei!

    #67043
    Rafael
    Teilnehmer

    Hallo,
    zu dem Thema habe ich in meinem „Zeitschriftenarchiv“ auch was gefunden. Und zwar in PV-Praxis Jänner 2004, Seite 16 heißt es:
    „Das Arbeitslosenversicherungsgesetz enthält eine Regelung, wonach einem Arbeitnehmer, der während der Altersteilzeitarbeit Mehrarbeit leistet, die üblicherweise zu einem Einkommen über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze führt, für diesen Zeitraum kein Altersteilzeitgeld gebührt (§ 28 AlVG). Nun wird aus dieser Bestimmung abgeleitet, dass ein durch diese Mehrarbeit bis zur Geringfügigkeitsgrenze erzieltes Einkommen beitragsfrei zu behandeln ist.“
    Schöne Grüße,
    Rafael

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