Pflichtpraktika

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  • #63977
    svnu
    Mitglied

    Kann mir das jemand beantworten:
    Schüler, in der ersten Klasse der Hotelfachschule, üben im Rahmen des Unterrichts Pflichtpraktikumstunden aus- alle 3 Wochen einen Arbeitstag. Sie werden dabei den Angestellten im zugewiesenen Hotel unterstellt und arbeiten dann ebenso wie die Lehrlinge dort z.B. im Service oder in der Küche.
    Meine Frage:
    Wenn doch alles immer versichert oder zumindest gemeldet werden muss und immer so genau darauf geschaut wird, dass wirklich kein Finger gerührt wird, wenn es sich Volontariat nennt, wieso
    bekommen diese Schüler kein Entgelt für diese Tätigkeiten?
    Weshalb müssen sie nicht versichert/angemeldet werden?
    Das will mir nicht ganz einleuchten. Die Pflichtpraktika im Sommer werden wiederum bezahlt, allerdings nicht nach der niedrigsten Einstufung als normal Beschäftigte sondern mit der dem Unterrichtsjahr entsprechenden Lehrlingsentschädigung, was mir zwar logisch klingt, anderseits habe ich diesbezüglich für einen eigenen Abrechnungsfall früher schon mal von der WKO die Info bekommen, dass die Praktikanten jetzt als Ferialarbeitnehmer in der untersten Stufe der Tätigkeit anzumelden/abzurechnen sind- das wäre dann aber weit mehr als die Lehrlingsentschädigung. Oder betrifft das konkrete Kollektivverträge? Ich weiss nicht mehr, was für ein KV das damals war.
    Hat jemand dazu Erfahrungen und kann mir das plausibel erklären? Es geht dabei u.a. um meine Tochter, also keiner meiner Abrechnungsfälle;
    danke im Voraus!

    #69804
    Martin
    Teilnehmer

    hallo svnu!

    das mit der bezahlung analog mit den lehrlingen: schuljahr = lehrjahr ist im KV Gastronomie geregelt.

    Das mit dem volontariat während des schuljahres ist mir neu. hätte hier ein bei der AUVA versicherungspflichtiges volontariat gesehen.
    wenn dafür kein entgelt bezahlt wird, ist dies im rahmen des volontariates OK.
    vielleicht sind die schüler im rahmen des lehrplanes versichert. würde mich bei der schule erkundigen.

    #69810
    svnu
    Mitglied

    Danke für Deine Reaktion!
    Was mich dabei stutzig macht, ist, dass die Schüler da ja auch wirklich umfangreich zur Arbeit herangezogen werden- was bei einem Volontariat komplett ausfällt. Ansonsten würde ich die Versicherung im Rahmen von Schulveranstaltungen usw. sehen…

    #69811
    svnu
    Mitglied

    PS.: betr. Schule- es gab einen Praktikums-„Informations“abend, nach dem ich nun weiss: dort brauch ich niemanden wirklich zu fragen…. bzw. wollte ich (auch) die Meinung von ausserhalb dazu „hören“.

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