Altersteilzeit

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  • #66036
    elkobert
    Teilnehmer

    Hallo liebe Forumsgemeinde…
    Bei uns ist der seltene Fall eingetreten, dass eine Mitarbeiterin während eines laufenden Krankenstandes eine Altersteilzeitvereinbarung unterzeichnet hat. Problem bei der Sache – der Krankenstand dauert noch an – Mitarbeiterin kommt in die 50 % Entgeltfortzahlung und die Altersteilzeit beginnt während dieser Zeit.
    Ist die Altersteilzeitvereinbarung also zum vereinbarten Termin gültig oder muss man die Rückkehr aus dem Krankenstand abwarten. Die Arbeitszeit wird um 60 % reduziert – also würde auch die Entgeltfortzahlung um diesen Faktor reduziert (wenngleich auch das ATZ-Geld neu zur Berechnung käme).

    Ich danke bereits jetzt für Eure Inputs..

    Elkobert

    #74317
    svnu
    Mitglied

    ich würde sagen, dass das EFZG vorrangig vor einer neuen Arbeitszeitvereinbarung ist – solange sie die neue Arbeitszeit nicht antreten kann, wäre es unlogisch, das Entgelt zu kürzen oder nicht!?

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