Ferialarbeiter

Startseite Foren Kollektivverträge Ferialarbeiter

Ansicht von 4 Beiträgen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Autor
    Beiträge
  • #64545
    biggi
    Teilnehmer

    Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen!

    Im KV für Handelsarbeiter gibt es eine Einstufung für Ferialarbeitnehmer unter 18 Jahre, das sind Arbeitnehmer, die höchstens 3 Monate pro Kalenderjahr im Unternehmen arbeiten.

    Nun bleibt ein junger Mann, der keine Lehrstelle findet, länger.

    Ist er nun erst ab dem 4. Monat „normaler“ Arbeiter oder müsste man den Lohn für den gesamten Zeitraum aufrollen?

    Die Vereinbarung, wie lange er bleibt, geht dahin, dass er gehen kann, wenn er was hat, bzw. dass wir kündigen, sobald wir für ihn keine Verwendung mehr haben.

    Er macht einfache Tätigkeiten, wo halt helfende Hände gebraucht werden im Lager.

    Ich würde mich über gescheite Gedanken freuen.

    Biggi

    #71056
    ingridB
    Teilnehmer

    Liebe Kollegin,
    also keinesfalls würde ich rückwirkend am Bezug etwas ändern.

    Ich würde das so sehen, dass zuvor ein befristetes Dienstverhältnis mit dem jungen Mann als Ferialarbeiter bestand.
    Nach Ablauf wurde im Anschluß ein neues DV eingegangen. Diesmal als der „normale“ Lagerarbeiter den du schon erwähnt hast, mit der entsprechenden Einstufung im KV.

    Ich hoffe, das war ein gescheiter Gedanken, der dir bei deiner Entscheidung hilft ;o)

    LG
    Ingrid

    #71057
    biggi
    Teilnehmer

    Liebe Ingrid!

    Danke für Deine Meldung.

    Es war wirklich nicht geplant, dass er länger bleibt. Also war er ja eine Ferienaushilfe.

    Ich will nur nichts unterschlagen und darum Meinungen einholen.

    Liebe Grüße

    Biggi

    #71059
    ingridB
    Teilnehmer

    Liebe Biggi,
    freut mich, wenn ich dir helfen konnte.

    LG
    und ein schönes verlängertes WE
    Ingrid

Ansicht von 4 Beiträgen - 1 bis 4 (von insgesamt 4)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.