Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen!
Im KV für Handelsarbeiter gibt es eine Einstufung für Ferialarbeitnehmer unter 18 Jahre, das sind Arbeitnehmer, die höchstens 3 Monate pro Kalenderjahr im Unternehmen arbeiten.
Nun bleibt ein junger Mann, der keine Lehrstelle findet, länger.
Ist er nun erst ab dem 4. Monat „normaler“ Arbeiter oder müsste man den Lohn für den gesamten Zeitraum aufrollen?
Die Vereinbarung, wie lange er bleibt, geht dahin, dass er gehen kann, wenn er was hat, bzw. dass wir kündigen, sobald wir für ihn keine Verwendung mehr haben.
Er macht einfache Tätigkeiten, wo halt helfende Hände gebraucht werden im Lager.
Ich würde mich über gescheite Gedanken freuen.
Biggi