Auflösungsabgabe bei Lohnschwankung

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  • #65658
    ReMatBrw
    Teilnehmer

    Liebes Forum!

    Ich habe einen freien Dienstnehmer beschäftigt seit Jänner 13.

    Dieser verdiente von Jänner bis Mai immer über der Geringfügigkeitsgrenze. Im Juni 13 war der Verdienst das erste mal geringfügig.
    Jetzt im Juli wird er wieder einen Verdienst unter der Gergingfügigkeitsgrenze haben. Wie ist das nun mit der Auflösungsabgabe?
    Muss diese jetzt entrichtet werden, da er ja nun in ein arbeitslosenversicherungsfreie DV übergeht.
    Im Ausgust wird er voraussichtlich wieder über der Geringfügigskeitsgrenze liegen.

    Wie muss ich also die Juli Abrechnung behandeln?
    Auflösungabgabe ja oder nein?

    Besten Dank für Eure Infos. LG Rene

    #73641
    ingridB
    Teilnehmer

    Vielleicht hab ich dich falsch verstanden, aber warum wird nicht einfach nur eine Änderungmeldung gemacht (anstatt ab- und anzumelden9?

    Nachdem das DV weitergeführt wird, stellt sich m.E. die Frage ob eine Auflösungsabgabe anfällt garnicht.

    Im Übrigen hat er aus dem selben Grund ja auch keinen Anspruch beim AMS. Oder sieht das jemand anders?

    Ich hoffe, das kann ein bisschen helfen.

    LG
    Ingrid

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