Verrechnung von Minusstunden

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  • #65241
    Gaby
    Teilnehmer

    Noch eine Frage bitte bitte:

    Eine Mitarbeiterin hat Minusstunden und möchte diese mit ihrem Gehalt gegenverrechnet bekommen.
    Sie ist nur 10 Stunden pro Woche angestellt, ihr Bruttogehalt würde sich centgenau mit den Fehlstunden ausgehen.
    Nun käme bei der LV ein Minus heraus – ich habe also ihr Netto als Aconto eingegeben, damit sie auf 0 kommt.
    Muss ich ihr noch die anderen Minusstunden nachverrechnen? Sie hat ja wenn ich das Netto hernehme nur z.b. 20 Stunden abgebaut, statt 25.
    Oder muss ich das so sehen, dass sie ihre Stunden ja auch brutto ausgezahlt bekommt, und es somit stimmt?
    Ich denke ja?

    danke euch!!

    lg
    Gaby

    #72785
    Ruekler
    Teilnehmer

    Hallo!

    http://bgld.arbeiterkammer.at/online/page.php?P=165&IP=58644

    Kurz: nur wenn es zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer vereinbart wurde, ansonst bleibt der DG darauf sitzen.

    lg

    #72786
    Gaby
    Teilnehmer

    Die Rückzahlungspflicht ist vereinbart, bzw. passiert auf Wunsch der Dn-erin.
    Ich möchte bloß wissen, wenn ich mit den Stunden mal Stundengehalt (also angenommen 25 Minusstunden x Faktor 12,17= 304,25)auf ein bruttogehalt komme und ihr die 304,25 auf ihren Wunsch abziehe, hab ich ihr ja netto weniger abgezogen. Bin ich trotzdem korrekt, oder muss ich ihr mehr verrechnen damit ich im Netto auf die richtige bzw. fehlende Stundenanzahl komme?
    lg

    #72788
    ingridB
    Teilnehmer

    Ob zu Recht oder nicht; manchmal vereinbaren DG und DN eben eine solche Vorgehensweise. (Im oben erwähnten Beitrag geht es im Groben ja um die „bösen DG“ die das unrechtmäßig so handhaben). In der Praxis wird vl einmal einem DN für´s ewige Zuspätkommen eine Minusstunde in Abzug gebracht o. ä.)

    Ich habe dafür eine eigene Lohnart angelegt, die in den Pflichtigkeiten (SV, LSt, DB, DZ und KommSt) wie ein laufender Bezug definiert ist.

    Ich ermittle den Stundenlohn (brutto: z. B.: Lohn 1200,00 / MA Teilier 167= Std.Lohn 7,19) und mutipliziere mit der Anzahl der Fehlstunden ( z. B. 2 Stunden)

    Mein neues Brutto beträgt dann anstatt bisher 1200,00 im Monat der Verrechnung der Minusstunden 1.185,62 (1200,00 abzüglich 2*7,19= 14,38) und ich rechne diesen verringerten Bruttobetrag ganz normal sv- und lohnsteuerlich und die LNK ab.

    Das ist vl nicht ganz gebräuchlich, aber in der mäßigen Anwendung auch schon durch GPLAs erprobt.

    In Ihrem Fall scheinen es sehr viele Minusstunden zu sein, daher würde ich das – wenn möglich – aufteilen.

    Ich hoffe, das hat ein wenig geholfen.
    LG
    ingrid bladeck

    #72789
    Gaby
    Teilnehmer

    Danke Ingrid das war super.
    Die Mitarbeiterin wollte lieber auf ein Gehalt verzichten um ihre Stunden abzubauen – obwohl das in keinem Fall nötig wäre.
    In ihrem Fall beträgt das Bruttogehalt fast ganz genau die Minusstunden x Stundensatz. Sodass sie mit 0 aussteigt. Das tut sie aber nur,
    wenn ich das Brutto durch die Stunden multipliziere (dann käme aber ein Minusbetrag heraus bei der Lohnabrechnung, was ich natürlich nicht will). Wenn ich das netto multipliziere, kann ich ihr nicht alle Stunden die offen sind, abziehen.
    Meine Frage war – abgesehen davon dass die MA freiwillig auf ein Gehalt verzichtet, ob es richtig ist die Stunden vom Brutto – oder vom Netto zu berechnen.
    Hoffe, ich hab mich halbwegs verständlich ausgedrückt?

    glg
    G

    #72792
    ingridB
    Teilnehmer

    Ehrlich gesagt, hab ich´s glaub ich nicht ganz genau verstanden ;o)

    Eine neue Überlegung. Jede Mehrarbeit wird brutto gerechnet, also jede Mehrarbeitsstunde und jede Überstunde wird zum Bruttogrundgehalt dazugerechnet.

    Dann ist es doch nur logisch, dass auch die negativen Stunden vom Bruttogrundgehalt gekürzt werden. Wie in meinem Beispiel beschrieben.

    Eine Nullabrechnung kann deshalb problematisch werden, weil es dann auch keine Versicherungsgrundlage gäbe (Abmeldung von der GKK?, DV unterbrochen?, Krankengeld, Wochengeld, Pensionszeiten usw.).

    Und noch eine letzte Überlegung zur Freiwilligkeit. Wenn sich aus versicherungstechnischen Gründen Nachteile für die Dienstnehmerin ergeben, wird es möglicherweise schnell vorbei sein, mit dem freiwilligen Verzicht. Nebenbei kann man auf einen Lohnanspruch nicht wirklich verzichten.

    LG
    Ingrid

    #72793
    Gaby
    Teilnehmer

    Aha so ist das.
    An das mit der GKK hab ich gar nicht gedacht……

    Wow – danke nochmals herzlich!!!

    lg
    G

    #72794
    ingridB
    Teilnehmer

    Sehr gerne.

    Liebe Grüße

    #72798
    biggi
    Teilnehmer

    Achtung auch auf die Geringfügigkeitsgrenze!
    Da hatte ich schon Probleme, der MA ist aber ausgetreten und hatte am Schluss zu wenige Stunden zum Abrechnen. (Da war flexible Arbeitszeit vereinbart). Er wurde auf Geringfügig umgestuft von der GKK.

    Also bitte nur so viel abziehen, dass DN voll versichert bleibt.

    Liebe Grüße

    Biggi

    P.S.: Bei uns werden Minusstunden oft mit Urlaub gegenverrechnet -> „Urlaub genommen“, indem die entsprechneden Stunden dem Zeitkonto gutgeschrieben werden.

    #72799
    Gaby
    Teilnehmer

    Danke! Urlaub leider nicht mehr übrig zum Ausgleich 😉
    Werd drauf achten….

    #72800
    Gaby
    Teilnehmer

    Liebe Ingrid
    nach Rücksprache mit BMD, ist trotz komplettem Gehaltsabzug im Vormonat normal SV abgeführt worden, da ich ihr nur das netto abgezogen habe. Dürfte also von der GKK her kein Problem gewesen sein? Ich hab es trotzdem geändert, weil ein Abzug des vollen Gehaltes (550,-) sicher blöd aussieht – aber von der SV her, wurde diese trotzdem abgeführt…

    lg und danke
    gaby

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