berta

Verfasste Forenbeiträge

Ansicht von 15 Beiträgen - 1 bis 15 (von insgesamt 17)
  • Autor
    Beiträge
  • als Antwort auf: Anspruch Urlaub bei Wechsel Arbeitstage #73368
    berta
    Teilnehmer

    Hallo Roland,
    ich hätte dies auch aus alter Gewohnheit so gerechnet.
    Allerdings bin ich mir jetzt jedesmal angesichts dieses Urteils unsicher und je länger man tüffelt und nachliest hat man schnell ein „Brett vor dem Kopf“.

    Danke für deine Bestätigung!
    Christine 🙂

    als Antwort auf: Wechsel Kollektivvertrag #71454
    berta
    Teilnehmer

    Hallo elch,
    da ich in den letzten Monat ebenfalls vor so einer Frage hinsichtlich einer neuen Gewerbeberechtigung und damit verbunden mit der Einführung eines neuen KV eines unserer Betriebsstandorte gestanden bin, habe ich mich letztlich an die WKO gewandt. Dort konnte mir eine Rechtsexperte sehr wesentliche Hilfestellungen geben bzw. die Angleichung der zu ändernden Dienstverträge und Vereinbarungen rechtlich durchchecken.
    Das würde ich dir auf jeden Fall empfehlen – alleine unter dem Aspekt, dass es seitens einer GPLA vielleicht mal „Verständigungsprobleme“ gäbe.
    Gegenüber den Dienstnehmern hast du damit ebenfalls bessere Argumentationsstandpunkte.

    Vielleicht gehst du die Sache mal so an.

    als Antwort auf: Ausländischer MA arbeitet im Ausland #71410
    berta
    Teilnehmer

    Hallo Elch,
    logisch, dass dies nicht alles klar ist – hatte auch dieses Problem.

    Auf jeden Fall müsstest du die Überwiegenheit prüfen (183 Tage/Jahr) und damit wäre alles so, wie Martin geschrieben hat.
    Die Auslagerung der Lohnabrechnung an einen Steuerberater kann ich dir nur wärmstens an Herz legen, da ein österreichischer Programm da sicherlich überfordert sein wird bzw. es sehr viele Unterschiede punkto Abrechnung und Bestimmungen in Deutschland gibt.
    Abgesehen davon sind die vielen unterschiedlichen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Komponenten und Fragen dort mit Garantie besser aufgehoben.

    Berta

    als Antwort auf: Änderungskündigung #70886
    berta
    Teilnehmer

    Hallo Roland,
    man sieht mal wieder, dass sich immer Wege kreuzen.
    Nach Auskunft der WKO wurde mir hinsichtlich Kü-Frist angeraten, dass die Zusammenrechnung beider DV erfolen sollte. Und zwar wäre hier der Günstigkeitsvergleich in Hinsicht auf ausbezahlte Abfertigung alt bzw. Erwerb eines neuerlichen Anspruches aus Abfertigung neu, erhöhter Urlaubsanspruch, sowie Entgeltanspruch bei Krankheit anzustellen. Dies alles zielt eindeutig darauf hin, dass der DN durch den Neueintritt nicht schlechter gestellt worden ist, als eben vorher.
    Deshalb werde ich auf jeden Fall jetzt die Kü-Frist entsprechend – Zusammenrechnung beider Dienstzeiten – berechnen.

    Man sieht, es gibt immer wieder ganz spitzfindige Ansätze oder auch arbeitsrechtliche Weisheiten, und man lernt da nie aus.

    lg
    Christine

    als Antwort auf: Änderungskündigung #70880
    berta
    Teilnehmer

    Hallo Roland (wir kennen uns vom BiBu-Kurs Linz),
    danke für deine Nachricht.
    Grundsätzlich hast du recht. Was micht allerdings unsicher macht ist der Umstand, dass das alte DV damals durch einvern. Lösung am 31.07.09 beendet wurde und es kein offizielles Schriftstück hinsichtlich Änderungskündigung mitsamt der neuen Vereinbarungen (reduziertes Gehalt + AZ) gibt, sondern ein neuer Dienstvertrag mit den geänderten Daten, so eben als würde es sich um ein komplett neues DV handeln und dort ist auch kein Hinweis auf das aufgelöste vorherige DV zu finden.
    Dieses Scenario wurde mit Absprache der WK OÖ so besprochen.

    Allerdings stimmt die von dir angesprochene Sache mit dem einheitlichen DV und eben das macht mich stutzig.
    Wahrscheinlich werde ich nicht umhin kommen, die weitere Vorgehensweise wiederum mit der WK abzustimmen.
    Sicher ist sicher, oder?

    als Antwort auf: Lehrling + prämie #70800
    berta
    Teilnehmer

    Noch eine Frage zu diesem Beitrag:
    bei uns ist es üblich, dass Lehrlinge mit besonderem Erfolg in der Berufschule oder bei der LAP ebenfalls eine Prämie erhalten.
    Da ich jedoch ausgehen kann, dass die Prämie jedes Jahr wiederkehrend (wenn eben Schulerfolg entsprechend nach Vorlage des Zeugnisses) wäre, so habe ich solche jährlichen Prämien als SZ-Prämien abgerechnet.
    Ist meine Annahme so korrekt oder könnte ich Probleme bei der GPLA bekommen?

    als Antwort auf: Spam Einträge im Forum #70771
    berta
    Teilnehmer

    Noch ein Zusatz:
    außerdem wird die Uhrzeit falsch angezeigt (1 Stunde Diferenz)!

    Bitte ändern!

    als Antwort auf: Präsenzdienst Sonderzahlungen #70553
    berta
    Teilnehmer

    Ich handhabe solche Fälle immer so, dass ich sämtliche Sonderzahlungsansprüche im Austrittsmonat (Ende Entgelt) aliquot abrechne, egal ob jetzt Eintritt noch im gleichen Jahr oder erst im darauffolgenden Jahr.
    Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen

    als Antwort auf: Sachbezug Incentive-Reisen #70504
    berta
    Teilnehmer

    Vielen Dank Roland!
    Vom Grundsatz her wäre mir das so auch klar gewesen, dennoch habe ich in keiner SV-Unterlage dahingehend dezitiert darauf einen Hinweis gefunden.
    Da davon auszugehen ist, dass dies eine einmalige Aktion sein wird, so werde ich diesen Betrag als lfd.Bezug verrechnen.
    Ist es sinnvoll, diesen Betrag als „Sachbezug“ zu führen oder wäre es anders sinnvoller?

    als Antwort auf: PV EDV Programm BMD #70461
    berta
    Teilnehmer

    Wir benutzen das Programm der Fa. DPW (Zeitwirtschaft-Abwesenheit-Reisekosten-Lohn) und sind sehr zufrieden.
    Vielleicht ist ein Vergleich sinnvoll.
    lg
    Berta

    als Antwort auf: Urlaubskonsumation vor Karenz #69614
    berta
    Teilnehmer

    Hallo Eveline!

    Die Dienstnehmerin muss sich schon entscheiden, ob sie eben ihren restlichen Urlaub verbraucht und dafür ihr reguläres Gehalt weiterbeziehen möchte und daher auf das Kinderbetreuungsgeld in dieser Zeit verzichtet oder eben – wie Roland erwähnt – ihren Urlaub stehen lässt.
    Leider haben solche Möglichkeiten auch Konsequenzen und in diesem FAll halt den Verzicht auf das Kinderbetreuungsgeld.
    Eine andere Möglichkeit gibt es mE nicht wirklich.
    Ich selbst hatte erst einmal diesen Wunsch nach Konsumation des Urlaubes vor Antritt Karenz zu bearbeiten. Wird wahrscheinlich eher die Ausnahme sein.

    lg
    Berta

    als Antwort auf: Urlaubsantritt ohne Genehmigung #69494
    berta
    Teilnehmer

    Grundsätzlich gilt bei Urlaubsanträgen, dass in einer Frist von 2 Wochen eine Entscheidung seitens des DG erforderlich ist.
    Wird der Urlaubsantrag genehmigt, so gilt der Urlaubsverbrauch auch für eine weit in die Zukunft reichende Urlaubskonsumation als genehmigt und der DN hat Anspruch darauf (theoretisch könnte es ja sein, dass zwischenzeitlich das DV aufgelöst wird und sich der aliqu. Urlaub nicht mit dem seinerzeit schon genehmigten Urlaubsausmaß ausgeht – trotzdem steht dem DN dieser genehmigte Urlaub zu!). Wird jedoch seitens des DG über diesen Urlaubsantrag nicht innerhalb dieser Frist entschieden – gilt das automatisch als Zustimmung.

    Allgemein gilt jedoch die Regel, dass Urlaub zwischen DG und DN zu vereinbaren ist und es einen einseitigen Urlaubsantritt rein rechtlich nicht gibt. Das Problem wird in diesem Fall aber sicherlich der seinerzeit vorgelegte Urlaubsantrag sein.

    Ob dieses „auf Stur schalten“ seitens der GF sinnvoll ist bzw. der DN dahingehend einen Entlassungsgrund gesetzt hat, bezweifle ich allerdings.
    Viel sinnvoller wäre es für beide Seiten gewesen, dass man einen Konsens findet und mit dem DN vor dem geplanten Urlaub (überhaupt wenn man schon gerüchteweise vom bevorstehenden Urlaub erfährt) ein Gespräch führt.

    Wenn der DN zur AK geht wird diese fristlose Entlassung sicherlich in Frage gestellt.

    lg
    Bertra

    als Antwort auf: Deutscher DN Österreichischer DG #69465
    berta
    Teilnehmer

    Hallo Reini,
    da ich vor einiger Zeit den gleichen Fall zu bearbeiten hatte, kann ich dir nachfolgend einige Infos geben:
    Dienstgeber (= österr.Firma) muss den Dienstnehmer in Deutschland bei der Krankenkasse anmelden und auch die Beiträge dorthin abführen.
    Die Lohnabrechnung wurde für uns von einem dt. Steuerberater bzw. bei der Krankenkasse monatlich die Beitragsmeldungen erledigt.
    Die Lohnsteuer wird in diesem Fall nicht direkt bei der LV abgezogen, sondern der DN muss das mit dem Finanzamt selbst regeln (d.h. Einkommensteuervorauszahlungen leisten). Am Jahresende muss eine Lohnbescheinigung ans Finanzamt geschickt werden.
    Dienstvertrag wurde nach österreichischem Recht (Arbeitsrecht, KV) erstellt – jedoch bei Streitigkeiten könnte es damit event. zu Problemen kommen – da Besserstellungsrecht gilt.

    Event. solltest du Erkundigungen bei der WK einholen – die müssten sich bei solchen Angelegenheiten auch auskennen.

    lg
    Berta

    als Antwort auf: kündigung während befristeten dienstverhältnis #69424
    berta
    Teilnehmer

    Hallo CaveCanem!
    Grundsätzlich endet ein befristetes Dienstverhältnis mit Ende des Tages, wo die Befristung ausläuft. Daran sind sowohl DG als auch DN gebunden.

    Eine Möglichkeit wäre allerdings eine Einigung mit dem DG zu einer einvernehmlichen Lösung.

    Die Kündigungsfristen selbst, die du in deinem DV hast, greifen erst nach dem befristeten Dienstverhältnis.

    lg
    Berta

    als Antwort auf: Entsendung ? #69423
    berta
    Teilnehmer

    Hallo Hedi,
    genau diesen Fall hatte ich ebenso.
    Bei uns wurde es so gelöst:
    Dienstnehmer wurde über die österr. Firma in Deutschland sozialversichert, d.h. er nahm eine deutsche Krankenversicherung in Anspruch und wir/er bezahlte die Beiträge dort ein.
    Die Lohnsteuer musste der DN bei FA selbst abführen – am Gehaltszettel schein kein Lohnsteuerabzug auf. Am besten wäre es, dass sich der Dienstnehmer dazu mit seinem Steuerberater in Verbindung setzt.
    Die Lohnverrechnung selbst wurde für uns von einem deutschem Steuerberater erledigt.

    Für weitere Fragen/Unklarheiten müsstest du dich noch melden
    lg
    Berta

Ansicht von 15 Beiträgen - 1 bis 15 (von insgesamt 17)