Lehrling + prämie

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  • #64422
    Claudia1207
    Teilnehmer

    Hätte ne Frage zu nem Lehrling: Der AG möchte dem Lehrling für seine schulischen Leistungen (Abschluss 1. Lehrjahr) eine Prämie einmalig auszahlen. Ist das bei nem Lehrling möglich? Ganz normal als laufender Bezug lt SV und Lohnsteuer als Sonderzlg? Und schriftlich bestätigen lassen, dass es sich um eine einmalige Zahlung handelt?

    Danke für eure Hilfe!
    Claudia

    #70784
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Claudia!

    Ja, schriftlich bestätigen lassen, dass es sich um eine einmalige Zahlung handelt, auf die in Zukunft kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann.
    Abrechnung, so wie du es beschrieben hast, als Einmalprämie (SV laufend, LSt Sonstiger Bezug gem. § 67 Abs. 1+2).

    LG

    #70785
    Claudia1207
    Teilnehmer

    Super danke Roland!
    Lg Claudia

    #70800
    berta
    Teilnehmer

    Noch eine Frage zu diesem Beitrag:
    bei uns ist es üblich, dass Lehrlinge mit besonderem Erfolg in der Berufschule oder bei der LAP ebenfalls eine Prämie erhalten.
    Da ich jedoch ausgehen kann, dass die Prämie jedes Jahr wiederkehrend (wenn eben Schulerfolg entsprechend nach Vorlage des Zeugnisses) wäre, so habe ich solche jährlichen Prämien als SZ-Prämien abgerechnet.
    Ist meine Annahme so korrekt oder könnte ich Probleme bei der GPLA bekommen?

    #70802
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Berta!

    Ich hätte es auch so abgerechnet und glaube daher, dass es keine Probleme bei der GPLA geben wird.

    LG

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