Anspruch Urlaub bei Wechsel Arbeitstage

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  • #65530
    berta
    Teilnehmer

    Liebes Forum!

    Ich habe einen Fall einer DN, die nach Rückkehr aus der Karenz noch Resturlaub auf Basis einer 5-Tages-Woche hatte und die DN wechselte dann die Arbeitszeit auf eine 3-Tage-Woche mit 20 Stunden. Urlaub wurde entsprechend umgerechnet und seither jeweils 15 Tage/Urlaubsjahr verrechnet.
    Nun hat sie einen Resturlaub von 20 Tagen und möchte die Arbeitszeit von (unverändert) 20 Stunden auf 5 Arbeitstage verteilen.
    Wie errechne ich jetzt diesen Resturlaub?

    Ich stehe irgendwie auf der Leitung…..

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    #73365
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo berta!

    Tja, die unselige Umstellung von Voll- auf Teilzeit oder umgekehrt macht seit dem EUGH-Urteil 2010 noch mehr Sorgen als vorher.
    Ich gehe davon aus, dass du den Urlaub beim damaligen Umstieg von einer 5 auf die 3-Tage-Woche „so wie früher“ umgerechnet hast (das machen ja die meisten PV’ler noch immer).
    Hieße z.B. wenn 5 Wochen Urlaub offen waren, bleiben es 5 Wochen, aber aus 25 AT wurden 15 AT (das ist aber genau das, wo damals die Kritik des EuGH angesetzt hat).

    Und wenn du jetzt wieder auf 5 Tage zurückgehst, musst du halt wieder hochrechnen: Sind z.B. noch 2 Wochen = momentan 6 AT offen, werden daraus wieder 2 Wochen = 10 AT, darüber hinaus ab der Umstellung wieder Anspruch auf 25 AT pro Jahr.

    Es gilt mE der pro-rata-temporis-Grundsatz, d.h. unterjährig gehört der Urlaub dann entsprechend den „Umstellungen“ aliquotiert.

    LG

    #73368
    berta
    Teilnehmer

    Hallo Roland,
    ich hätte dies auch aus alter Gewohnheit so gerechnet.
    Allerdings bin ich mir jetzt jedesmal angesichts dieses Urteils unsicher und je länger man tüffelt und nachliest hat man schnell ein „Brett vor dem Kopf“.

    Danke für deine Bestätigung!
    Christine 🙂

    #73370
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Christine!

    Sehr gern geschehen.

    LG

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