anba

Verfasste Forenbeiträge

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  • als Antwort auf: Überstunden frei&pflichtig #74044
    anba
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    Hallo PV_Frischling,

    vielleicht helfen dir die Begriffe „steuerliche Nacht“ und „Blockzeit“ weiter

    LG, Andreas

    als Antwort auf: Eigentumswohnung Betriebskosten #74001
    anba
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    Sehr geehrte Frau Mag. Grill,

    ich würde gegenüber den GPLA-Prüfern argumentieren, dass es ja nur um den Vorteil aus dem Dienstverhältnis geht. Wo aber ist der Vorteil, wenn der DN die BK selber trägt.

    Im „großen“ Ortner gibt es ja auch bei den angemieteten Wohnungen ein Beispiel dazu, wo bei der Vergleichsberechnung Richtwert vs. tats. Miete in beiden Fällen die BK berücksichtigt werden, einmal halt als 25% Abzug und einmal als Abzug der tats. BK (Ausgabe 2014, S. 399).

    Ist zwar jetzt auch nur ein Analogieschluss, aber vielleicht hilft es.

    Lg

    als Antwort auf: Verfügung über Guthaben aus "Abfertigung neu" #74000
    anba
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    Lieber PVer,

    du kannst das Geld jetzt ausgeben (zum Ankurbeln der Konjunktur)
    du kannst es aber auch zu einem späteren möglichen Zeitpunkt, zusammen mit den bis dahin noch angesparten Beiträgen holen (dann freut sich die Wirtschaft erst später, dafür aber mehr)
    Du kannst es verzinst liegenlassen und dir später eine Zusatzrente auszahlen lassen (das ist vermutlich der Wunsch der Politik)

    In jedem Fall ist das deine persönliche Entscheidung, die dir niemand abnehmen kann. 🙄

    Lg, Andreas

    als Antwort auf: Eigentumswohnung Betriebskosten #73998
    anba
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    Sehr geehrte Frau Mag. Grill,

    ich habe mir das Beispiel im „großen“ Ortner angesehen. Dort ist die Vorgangsweise bei einer Wohnung im DG-Eigentum und Zahlung der BK durch den DN wie folgt:

    1. Richtwert

    Ermittlung SB mit den Richtwerten
    – 25% für vom DN bezahlte BK
    = SB Wert 1

    2. Vergleich mit fremdüblicher Miete

    Fremdübliche Miete excl. BK (weil ja vom DN bezahlt)
    – 25% „Risikoabschlag“
    = SB Wert 2

    Dann die Werte vergleichen etc.

    In beiden Fällen ist also berücksichtigt, dass der DN die BK selbst trägt.

    Lg, Andreas Bachmaier

    als Antwort auf: Pendlerpauschale Außendienst #73997
    anba
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    Hallo Fragender,

    wenn ich das richtig verstanden habe, sind das eher Dienstreisen. Also kein Fall für Pendlerpauschale sondern Reisekostenvergütungen. Welcher Kollektivvertrag gilt denn?

    Lg, Andreas

    als Antwort auf: Unterbrochenes Dienstverhältnis, Abfertigung #70096
    anba
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    Hallo Vandenis,

    um die Sache beurteilen zu können, wäre noch interessant zu wissen, wie die genaue Vereinbarung im DV über die € 35.000 Abfertigung lautet.

    lg, Andreas

    als Antwort auf: SV sparen durch Quartals-Sonderzahlungen #69389
    anba
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    Hallo Martin, Hallo Roland,

    also ich gebe mal eine Schätzung ab. Hier ein Zitat aus der DG-Info der OÖ GKK:

    „Maßgeblich für den Entfall bzw. die Verminderung des Versichertenanteils zur AV ist immer das im Beitragszeitraum tatsächlich gebührende bzw. geleistete (Brutto-) Entgelt.“

    Die GKK wird sagen, dass die Sonderzahlung lt. KV gebührt und dass es da fixe Termine gibt. Also meiner Ansicht nach nix mit aufteilen.

    Aber warten wir mal was Roland’s GKK-Mann meint (schöne Grüße an ihn!)

    lg, Andreas

    als Antwort auf: Urlaubszuschuss aliquot ??? #69388
    anba
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    Ergänzung: „Platzvertreter mit Provision und Reisende mit Provision, die neben der Provision ein Fixum beziehen, erhalten als Sonderzahlungen eine Weihnachtsremuneration in Höhe des Novemberfixums und eine Urlaubsbeihilfe in Höhe des zum Zeitpunkt des Urlaubsantrittes bzw. am 31. Juli zustehenden Fixums. Als Fälligkeitstermine gelten die unter B. und C. festgelegten Termine.“ (Anm.: also UB bei Urlaubaubsantritt, spät. am 31. Juli und WR am 1. Dez.)

    lg, Andreas

    als Antwort auf: Urlaubszuschuss aliquot ??? #69387
    anba
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    Hallo Maiki,

    Zitat aus dem KV-Handel:

    „Den während eines Kalenderjahres eintretenden Angestellten und Lehrlingen gebührt für dasselbe lediglich der aliquote Teil der Urlaubsbeihilfe. Erfolgt der Eintritt nach dem 30. Juni, ist diese aliquote Urlaubsbeihilfe am 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres, berechnet nach der Höhe des Dezembergehaltes bzw. der Dezemberlehrlingsentschädigung auszubezahlen.“

    Ich hoffe das beantwortet deine Frage.

    PS: KV-Zugehörigkeit ist nicht so ganz klar, wie es manchmal scheint, suche mal in diesem Forum nach „KV-Zugehörigkeit“ oder „Mischbetrieb“.

    lg, Andreas

    als Antwort auf: Urlaubszuschuss aliquot ??? #69374
    anba
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    Hallo Maiki,

    welcher KV gilt für das Dienstverhältnis?

    lg, Andreas

    als Antwort auf: Blockzeit #69373
    anba
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    Hallo Baumi, Hallo Roland,

    schließe mich der Befürchtung von Roland an, dass 68/1 nicht geht. Geht auch m.E. aus den LstRL hervor (Rz 1143):

    (Arbeitszeiten die) „in der einzelnen Nacht ununterbrochen zumindest drei Stunden dauern („Blockzeit“).“

    Die von Baumi angeführte Arbeitszeit erfüllt dieses Kriterium nicht, weil in 2 Nächten.

    lg, Andreas

    als Antwort auf: KV Handel Biennalsprung #69020
    anba
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    Schau dir doch mal die jeweiligen Lohn- bzw. Gehaltstabellen zum KV Handelsarbeiter und -angestellte an.

    lg, Andreas

    als Antwort auf: aliqu. Urlaub bei Pensionsantritt? #68920
    anba
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    Ganz kurz: aliquotieren

    Zum Nachlesen: Ortner, Personalverrechnung in der Praxis, 18. Auflage, Seite 618f

    lg, Andreas

    als Antwort auf: Stornierung Aviso-Anmeldung ab 01.01.2008 #68919
    anba
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    Zur ersten Frage:

    Nach der Aviso Meldung prüft die GKK das Einlangen einer Vollmeldung ab. Das heißt nach Verstreichen der Meldefrist wird es eine Nachfrage von Seiten der GKK geben, sollte noch keine Vollmeldung vorliegen.

    Zur Umgehungsmöglichkeit:

    Die gibt es zumindest dann, wenn der DN nur einige Tage beschäftigt wäre. Macht man das allerdings zu oft, wird es, denke ich, der GKK sehr wohl auffallen.

    lg, Andreas

    als Antwort auf: Mehrarbeitszuschlag #68915
    anba
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    Hallo Roland,

    hast das Rennen um Sekunden gewonnen 😀

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