Urlaubszuschuss aliquot ???

Startseite Foren Sonderzahlung Urlaubszuschuss aliquot ???

Ansicht von 5 Beiträgen - 1 bis 5 (von insgesamt 5)
  • Autor
    Beiträge
  • #63777
    maiki
    Teilnehmer

    Hallo,
    interessantes Forum, lese schon seit langen mit.

    Frage:
    Habe am 1.4.2008 als Autoverkäufer eine neue (vom AMS pro Monat mit € 1000 auch geförderte) Stelle angenommen,
    Fixum sowie 3 Monate Garantieprovision.
    Nun wurde mir heute von der Lohnverrechnung gesagt, da ich im laufenden Kalenderjahr eingetreten bin, stehe mir
    lt. Gesetz kein Urlaubszuschuss im Juni zu, sondern erst im November.
    Da ich das noch nie gehört habe ersuche ich um Rat.

    LG

    #69374
    anba
    Teilnehmer

    Hallo Maiki,

    welcher KV gilt für das Dienstverhältnis?

    lg, Andreas

    #69382
    maiki
    Teilnehmer

    Hallo,
    mir wurde gesagt KV-Handel, gibt es im KFZ-Handel mehrere Möglichkeiten ?
    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe…
    LG Maiki

    #69387
    anba
    Teilnehmer

    Hallo Maiki,

    Zitat aus dem KV-Handel:

    „Den während eines Kalenderjahres eintretenden Angestellten und Lehrlingen gebührt für dasselbe lediglich der aliquote Teil der Urlaubsbeihilfe. Erfolgt der Eintritt nach dem 30. Juni, ist diese aliquote Urlaubsbeihilfe am 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres, berechnet nach der Höhe des Dezembergehaltes bzw. der Dezemberlehrlingsentschädigung auszubezahlen.“

    Ich hoffe das beantwortet deine Frage.

    PS: KV-Zugehörigkeit ist nicht so ganz klar, wie es manchmal scheint, suche mal in diesem Forum nach „KV-Zugehörigkeit“ oder „Mischbetrieb“.

    lg, Andreas

    #69388
    anba
    Teilnehmer

    Ergänzung: „Platzvertreter mit Provision und Reisende mit Provision, die neben der Provision ein Fixum beziehen, erhalten als Sonderzahlungen eine Weihnachtsremuneration in Höhe des Novemberfixums und eine Urlaubsbeihilfe in Höhe des zum Zeitpunkt des Urlaubsantrittes bzw. am 31. Juli zustehenden Fixums. Als Fälligkeitstermine gelten die unter B. und C. festgelegten Termine.“ (Anm.: also UB bei Urlaubaubsantritt, spät. am 31. Juli und WR am 1. Dez.)

    lg, Andreas

Ansicht von 5 Beiträgen - 1 bis 5 (von insgesamt 5)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.