anba

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  • als Antwort auf: Mehrarbeitszuschlag #68913
    anba
    Teilnehmer

    Das betrifft aber nur die lt. KV zu leistenden Zuschläge für die kollektivvertraglich verkürzte AZ. Also für die Mehrarbeit zwischen z.B. 38,5 und 40 Stunden.

    lg, Andreas (anba)

    als Antwort auf: Mehrarbeitszuschlag #68909
    anba
    Teilnehmer

    Mehrarbeitszuschläge lt. § 19d Abs. 3a AZG fallen nicht unter § 68/2 EStG.
    Zum nachlesen: Rz 1146 Lohnsteuerrichtlinien.

    lg, anba

    als Antwort auf: Tantieme #68908
    anba
    Teilnehmer

    Hallo Andrea, Hallo Roland,

    wäre es nicht überlegenswert im Sinne einer optimalen Jahressechstelnutzung vertraglich zu vereinbaren, die Tantieme auf 14x aufzuteilen und 12x als lfd. Bezug und 2x gemeinsam mit UZ und WR als sonst. Bezug/Sonderzahlung auszuzahlen?

    Roland du kennst das ja.

    lg, anba

    als Antwort auf: Kfz-Sachbezug – zivilrechtliche Richtigkeit #68905
    anba
    Teilnehmer

    Ähem, hier dürfte ein Deutschland – Österreich Problem vorliegen.

    400,00 € Jobs und 1% Sachbezug Pkw gibt es in Österreic nicht.

    Liebe Justyna, du solltest ein gleichartiges deutsches Forum suchen.

    lg, anba

    als Antwort auf: Mehrarbeitszuschlag #68904
    anba
    Teilnehmer

    Nein, gilt erst für Mehrarbeitsstunden die ab 1.1.2008 geleistet werden.

    lg, anba

    als Antwort auf: Fahrtkosten Wohnung-Arbeitsstätte- Wohnung #68392
    anba
    Teilnehmer

    Hallo Gabi!

    Also ich kenne von Seiten der GKK folgende Vorgangsweise:

    Bei Preis Jahreskarte 1/12 pro Monat und das ganze Jahr frei
    Bei Monatskarte 11 mal frei, 1 mal pflichtig

    Liebe Grüße

    Anba

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