COVID-19 Förderungen werden verlängert
Einige COVID-19 Förderungen und Maßnahmen zur Bewältigung der Coronakrise werden verlängert: Ausfallsbonus, Härtefallfonds, Verlustersatz sowie weitere Unterstützungen für Unternehmer in Österreich.
Geschäftsführungsfunktionen und mobiles Arbeiten
Mit fortschreitender Digitalisierung und durch den coronabedingt verstärkten Trend zur Nutzung von Homeoffices gewinnt die Frage der abkommensrechtlichen Behandlung grenzüberschreitend tätiger Geschäftsführer an Bedeutung.
Einigung auf eine globale Mindestbesteuerung für internationale Konzerne
Am 1.7.2021 haben sich die Vertreter von rund 130 OECD-Staaten und am 10.7.2021 die Finanzminister der zwanzig führenden Industrieländer (G20) nach langwierigen Verhandlungen auf eine historische Steuerreform für Großkonzerne geeinigt. Die finale Zustimmung der Staatsoberhäupter der G20-Staaten soll nach Klärung der letzten inhaltlichen Fragen Ende Oktober 2021 erfolgen. Die Reform soll 2023 in Kraft treten.
Arbeitnehmerveranlagung: Homeoffice steuerlich absetzen
Durch die rasch umgesetzten Schritte zur Bekämpfung der COVID-19-Ausbreitung waren und sind viele Dienstnehmer angewiesen, ihren Beruf mittels privater Arbeitsmittel zu verrichten. Stellt ein Dienstnehmer seine privaten Gegenstände zur Erbringung der Leistung zur Verfügung, sind die dafür angefallenen Kosten nach § 16 EStG im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung grundsätzlich als Werbungskosten abzugsfähig.
NEU: Die Ausweitung des One-Stop-Shops (OSS)
Das One-Stop-Shop (OSS)-System bietet Unternehmern die Möglichkeit, sich umsatzsteuerlich in nur einem Mitgliedstaat zu registrieren (=Mitgliedstaat der Identifizierung) und gewisse unter die jeweilige Sonderregelung fallenden Leistungen an Private in anderen Mitgliedstaaten über diesen Mitgliedstaat zu erklären und die Umsatzsteuer zu bezahlen. Die abgeführte Steuer wird dann in weiterer Folge vom Mitgliedstaat der Identifizierung an den jeweiligen Mitgliedstaat weitergeleitet.
Umsatzsteuer: Neues zur Einfuhr von Waren aus Drittstaaten
Die bisher geltende generelle Steuerbefreiung für die Einfuhr von Waren aus Drittstaaten, deren Wert EUR 22 nicht übersteigt, wird abgeschafft, da dies in der Praxis zu großen Wettbewerbsverzerrungen geführt hat. Es wurde nun ein Anreiz geschaffen, Einfuhren über den IOSS abzuwickeln. Sofern sich ein Unternehmer in Zukunft dazu entscheidet die Umsatzsteuer über den IOSS abzuführen, ist die Einfuhr der Ware (Wert < EUR 150) von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Beträgt der Wert der Ware mehr als EUR 150 oder nutzt der Unternehmer den IOSS nicht, ist die Einfuhr steuerpflichtig.
Alles zur Ausländersteuer (Abzugssteuer)
Die Abzugsteuer, vulgo Ausländersteuer ist ein Dauerbrenner bei Betriebsprüfungen. Sie führt immer wieder bei österreichischen Unternehmen, die Leistungen eines Steuerausländers in Anspruch genommen haben, zu Nachforderungen des Finanzamtes.
Covid-Beihilfen: Was? Wann? Wieviel?
Die einzelnen Hilfsmaßnahmen schließen sich jedoch teilweise wechselseitig aus. Unternehmen sind daher gefordert, die Vorteilhaftigkeit der Inanspruchnahme einzelner Maßnahmen abzuwägen. Fristen sind zu beachten und auch die beihilfenrechtlichen Höchstgrenzen können Optimierungsüberlegungen beeinflussen. Im Journal 1/2021 haben wir einen Überblick über den Fixkostenzuschuss I und II sowie den Verlustersatz präsentiert. Der vorliegende Beitrag widmet sich neben einer Übersicht dem Ausfallsbonus und den Kombinationsmöglichkeiten der Beihilfen.
Fortführung der Corona-Kurzarbeit bis 30.6.2021
Sozialpartner und Bundesregierung haben sich auf die Fortführung der Corona-Kurzarbeit bis 30.6.2021 (Phase 4) geeinigt. Unsere Experten für Personalverrechnung & Kurzarbeit haben hier die wichtigsten Punkte der Verlängerung für Sie zusammengefasst!
7 FAQs zu Krypto-Assets: Von Mining bis Hard-Forks
Einkünfte aus Krypto-Assets müssen unter bestimmten Voraussetzungen auch im steuerlichen Privatvermögen bei der Ermittlung der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Die Besteuerung hängt insbesondere vom erzielten Gewinn sowie von der Behaltedauer und der Art der Veranlagung ab. Die folgenden FAQs sollen einen Einblick über die grundlegende Besteuerung von Krypto-Assets geben. Die konkrete Besteuerung hängt aber naturgemäß stark von der genauen Sachverhaltskonstellation ab, Ihre TPA Experten unterstützen Sie bei Bedarf gerne.
COVID-19 und die Gruppenbesteuerung
Die in Österreich geltende Gruppenbesteuerung hat das Ziel, zwei oder mehrere idR inländische Unternehmungen gemeinsam zu besteuern. Dabei wird das Ergebnis verbundener Unternehmen einem gemeinsamen Gruppenträger zugerechnet, der an den Gruppenmitgliedern idR unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist.
Rückerstattung der Grunderwerbsteuer
In einem unlängst vom BFG entschiedenen Fall war zu klären, ob die Stornierung eines Übertragungsvertrages anzuerkennen ist und eine Rückerstattung der Grunderwerbsteuer gem § 17 GrEStG zu erfolgen hat, wenn anschließend an die Stornierung des ersten Vertrages zwischen denselben Vertragsparteien ein zweiter, weitgehend inhaltlich identischer, Übertragungsvertrag abgeschlossen wurde.












