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COVID-19 Förderungen werden verlängert

(Bild: © Nuthawut Somsuk) (Bild: © Nuthawut Somsuk)

Ausfallsbonus, Verlustersatz & Härtefallfonds – Verlängerung

Einige COVID-19 Förderungen und Maßnahmen zur Bewältigung der Coronakrise werden verlängert: Ausfallsbonus, Härtefallfonds, Verlustersatz sowie weitere Unterstützungen für Unternehmer in Österreich.

1. Verlängerung des Ausfallsbonus´ bis September 2021

Bisher konnte der Ausfallsbonus bei einem Umsatzausfall von mindestens 40 % für den Betrachtungszeitraum November 2020 bis Juni 2021 beantragt werden.

Nun wurde der Ausfallsbonus um weitere 3 Monate bis einschließlich September 2021 verlängert. Für diesen Zeitraum kann aber nur noch der Bonusanteil (FKZ-Vorschuss fällt weg) beantragt werden. Die Höhe des Ausfallsbonus´ II ist nach der Branche des antragstellenden Unternehmens gestaffelt (10%-40 %). Die Antragsfristen wurden beim Ausfallsbonus II jeweils um 1 Monat verlängert.

Der Ausfallsbonus II ist hierbei mehrfach gedeckelt:

  • Ausfallsbonus II und Kurzarbeit-Förderung des jeweiligen Betrachtungszeitraums dürfen nicht mehr als der Umsatz des Vergleichszeitraums betragen.
  • Der beihilfenrechtliche Höchstrahmen von 1,8 Mio. Euro darf nicht überschritten werden, wobei hier die bereits erhaltenen Ausfallsboni, der Fixkostenzuschuss 800.000, der Lockdown-Umsatzersatz I + II, der NPO-Unterstützungsfonds sowie 100 %-Überbrückungsgarantien und sonstige COVID-19 Zuwendungen einer Gebietskörperschaft zu berücksichtigen sind.
  • Absolut ist der Ausfallsbonus II für den verlängerten Zeitraum mit jeweils EUR 80.000 p.m. begrenzt.

Vorsicht ist geboten, da der Ausfallsbonus für Juli-September 2021 erst ab einem Umsatzausfall von mindestens 50 % beantragbar ist.

2. Verlängerung des Härtefallfonds bis September 2021

Auch der Härtefallfonds, welcher ursprünglich bis 15. Juni 2021 beantragbar war, wurde ebenfalls ab 1. Juli 2021 um weitere 3 Monate für Juli, August und September verlängert. Der Zeitraum 15. Juni bis 30. Juni 2021 wird im Rahmen einer 50 %-Erhöhung des Juli-Zuschusses berücksichtigt.

Voraussetzung für die Antragstellung des zusätzlichen Betrachtungszeitraums ist ein Umsatzausfall von mindestens 50 % (zuvor 30 %).

Die Antragstellung für die Monate Juli bis September 2021 hat bis spätestens 31. Oktober 2021 zu erfolgen.

Verlängerung des Verlustersatzes bis Ende 2021

Der Verlustersatz I konnte bisher für Betrachtungszeiträume von 16. September 2020 bis einschließlich 30. Juni 2021 beantragt werden.

Der Verlustersatz wurde nun um weitere 6 Monate bis Ende Dezember 2021 verlängert und betrifft Betrachtungszeiträume von Juli 2021 bis inklusive Dezember 2021. Für den Verlustersatz II ist ein Umsatzausfall von mindestens 50 % (zuvor 30 %) erforderlich. Die Antragstellung der ersten Tranche (70 % des ermittelten Verlustes des gesamten Betrachtungszeitraums) ist ab 16. August 2021 bis 31. Dezember 2021 möglich.

Achtung: Für Zeiträume, für die noch keine Echtdaten vorliegen, sind die Erträge und Aufwendungen bestmöglich zu schätzen. Im Rahmen der Beantragung der 2. Tranche (30 %) bis 30. Juni 2022 ist die Endabrechnung vorzunehmen.

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Bleiben Sie gesund!

Kontaktieren Sie

Roland Reisch

Steuerberater | Partner bei TPA Österreich
Leiter des Kompetenz Centers „Verfahrensrecht /BAO/ Finanzstrafrecht“, Roland Reisch ist akademisch geprüfter Versicherungsmathematiker.

Pia Spanblöchl

Consultant bei TPA Österreich mit den Schwerpunkten Konzernsteuerrecht, Internationales Steuerrecht und DAC 6

Yasmin Wagner

Steuerberaterin | Partnerin bei TPA Österreich
Leiterin des TPA KompetenzCenters „Internationales Steuerrecht“, Lektorin für internationales Steuerrecht an der FH Wien.

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