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Steuertipps: Berufsbegleitend Studieren

(Bild: © iStock/MissTuni) (Bild: © iStock/MissTuni)

Sie planen ein Master-Studium zu starten? Lesen Sie zuerst die Steuer-FAQs: Berufsbegleitend Studieren.

Fortschritte in der Digitalisierung und „freigewordene“ Lebenszeit durch Kurzarbeit sind zwei Gründe, warum Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich verstärkt Gedanken um ihre Fortbildung machen. Wolfgang Höfle, renommierter Experte für Lohn- und Sozialversicherung bei TPA Steuerberatung, gibt Antworten auf die häufigsten Fragen aus seiner Beratungspraxis, wenn Sie berufsbegleitend studieren wollen oder einen Master im Ausland zu machen! Was Sie steuerlich absetzen können und die besten Steuertipps zum Master-Studium, können Sie hier nachlesen.

Ich plane, einen zweijährigen Lehrgang an einer Fachhochschule zu absolvieren. Der Lehrgang kostet 12.000 Euro. Kann ich das steuerlich als Werbungskosten geltend machen?

Die Lehrgangsgebühren zählen in der Regel zu den abzugsfähigen Werbungskosten. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Lehrgang in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht. Ist dieses Verhältnis gegeben, ist der gesamte Betrag für die Lehrgangsgebühren als Werbungskosten abzugsfähig.

Wie wäre es, wenn ich im Ausland einen vergleichbaren Lehrgang absolvieren würde. Die Gebühren dort wären allerdings für das berufsbegleitende Studium fast doppelt so hoch.

Betreffend einer Fortbildung im Ausland ist die Verwaltungspraxis etwas strenger. Die strengere Sichtweise bezieht sich allerdings primär auf die Fahrt- und Nächtigungskosten; das Finanzamt könnte argumentieren, dass diese nicht (nur) beruflich veranlasst sind. Das hängt aber unter anderem vom genauen Ort im Ausland, vom konkreten Lehrgangsprogramm, von alternativen Möglichkeiten in Österreich, kurz: den Besonderheiten des konkreten Falles ab. Die Abzugsfähigkeit der Lehrgangsgebühr selbst bleibt im Falle eines beruflichen Zusammenhanges für Sie erhalten.

Macht es für die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten einen Unterschied, ob ich das Studium auf Vollzeit- oder Teilzeitbasis, also berufsbegleitend, mache?

Am Werbungskostencharakter ändert das nichts. Da die Werbungskosten sich bei unserem progressiven Steuertarif aber unterschiedlich auswirken, kann es sein, dass bei einem Vollzeitstudium weniger Steuerersparnis lukriert werden kann, weil die im Kalenderjahr erzielten Einkünfte geringer sind.

Kann ich für die An- und Abreise von meinem Wohnort zum Lehrgangsort eine Kilometergeldabrechnung geltend machen? Geht das auch dann, wenn ich die Strecke 50 Mal pro Jahr fahre?

Für den Fall, dass der Lehrgang als berufsbedingte Aus-/Fortbildung zu sehen ist, sind neben den Studiengebühren auch die Fahrtkosten (z.B. Kilometergeld) abzugsfähig – dies auch dann, wenn die Strecke (ausbildungsbedingt) öfters gefahren wird.

Kann ich auch Bücher und andere etwaige Utensilien, die ihm Rahmen des Lehrganges benötigt werden, steuerlich geltend machen?

Fachbücher, die Sie für das berufsbegleitende Studium oder den Master-Lehrgang im Ausland benötigen, sind als Werbungskosten abzugsfähig. Das Feld an denkbaren Werbungskosten ist äußerst umfangreich. Computer/Laptop und dergleichen werden in der Regel vom Finanzamt anerkannt, wenn man 40 % Privatanteil ausscheidet. Allgemein kann man sagen, dass jegliche Ausgaben in Frage kommen, die mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen.

Im Detail wird das alles in § 16 EstG der Lohnsteuerrichtlinien des Finanzministeriumsdargestellt: Unter dem Button „Richtlinien“ finden Sie dann die Lohnsteuerrichtlinien.

Muss der Arbeitgeber einer Fortbildungsmaßnahme zustimmen?

Das ist primär eine arbeitsrechtliche Frage. Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit tun, was er will. Ein Gespräch mit dem Arbeitgeber über das berufsbegleitende Studieren kann aber aus mehreren Gründen Sinn machen: Der Arbeitgeber könnte eventuell einen Teil der Ausbildungskosten (steuerfrei) übernehmen.

Eventuell ist auch das Modell einer Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit möglich, bei dem das AMS Weiterbildungsgeld an den Mitarbeiter leistet. Und auch während der Kurzarbeit gibt es diverse Fortbildungsvarianten, die unter Umständen für Sie interessant sein könnten.

Fact Box‚ Berufsbegleitend Studieren‘

Als Werbungskosten abzugsfähig sind Aufwendungen für Aus-, Fortbildungs-, Umschulungsmaßnahmen. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen müssen in Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit stehen. Das kann im Einzelfall auch ein ordentliches Universitätsstudium sein (z.B. Baumeister studiert Architektur). Nicht abzugsfähig sind Bildungsmaßnahmen von allgemeinem Interesse, z.B. Kurse für Persönlichkeitsentwicklung.Welche Aufwendungen kommen in Frage?Kursgebühren, Kosten für Skripten und FachliteraturFahrtkosten, z.B. KilometergelderTagesgelder, insbesondere wenn mehrtätige Reisen vorliegen – zeitlich allerdings oft mit fünf oder 15 Tagen beschränkt, bei weit entfernten Orten (mehr als 120 Kilometer) bis zu sechs Monate. Kosten auswärtiger Nächtigungen in tatsächlicher Höhe bis zur gesetzlich vorgesehenen Höchstgrenze. Aufwendungen für Nächtigungen (inklusive Frühstück) nur bis zu einer bestimmten Höhe steuerlich abzugsfähig: im Inland bis zu 105 Euro, im Ausland bis zu den jeweils höchsten Auslandsreisesätzen der Bundesbediensteten (ergibt z.B. für Brüssel 224 Euro).

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Wolfgang Höfle

Steuerberater | Unternehmensberater | Partner bei TPA ÖsterreichTPA Experte für Sozial-, Arbeitsrecht & Lohnsteuer. Vorsitzender der Arbeitsgruppe Lohnsteuer des Fachsenats für Steuerrecht der KSW

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