Steuerliche Auswirkungen der Teuerung auf Immobilienkonzerne
Derzeit sorgen Grundstücksknappheit, steigende Baukosten, Inflation sowie die Zinswende für unsichere Zeiten auf dem Immobilienmarkt. Auch die restriktiveren Kreditvergaben für Eigennutzer (Stichwort: KIM-VO der FMA) erhöhen die Nachfrage auf dem Mietenmarkt.
Steuerspartipps zum Jahresende 2022
Wie Sie jetzt noch Steuern sparen können! Wo macht es 2022 noch Sinn zu investieren? Die TPA-Steuerexperten haben für Sie hier die besten Steuerspartipps zum Jahresende zusammengesammelt.
Energiekostenzuschuss für Unternehmen – die wesentlichsten Eckdaten
Der Energiekostenzuschuss für Unternehmen wurde als Gesetz bereits im Juli 2022 veröffentlicht. Die wesentlichen Regelungen werden in einer eigenen Richtlinie erfolgen. Diese entscheidende Richtlinie wurde immer noch nicht veröffentlicht. Darüber hinaus bleibt eine Genehmigung durch die EU-Kommission abzuwarten. Auf Basis der verfügbaren Informationen sowie unter Heranziehung der relevanten EU-Richtlinien und der vergleichbaren Regelung in Deutschland haben wir die wesentlichsten Aspekte kompakt und übersichtlich dargestellt.
Lohnsteuerfreie Teuerungsprämie
Bereits Ende Juni 2022 hat der Gesetzgeber durch das Teuerungs-Entlastungspaket die Möglichkeit geschaffen, dass Arbeitnehmer:innen durch eine lohnsteuerfreie Teuerungsprämie entlastet werden. Dabei können Arbeitgeber:innen bis zu höchstens 3.000 Euro – jeweils im Kalenderjahr 2022 und 2023 – abgabenfrei an ihre Mitarbeitenden bezahlen können. 2.000 Euro können ohne, weitere 1.000 Euro mit lohngestaltender Vorschrift abgabenfrei gewährt werden.
Förderung von Elektromobilität in der Lohnsteuer
Die Bundesregierung plant weitere Maßnahmen zur Förderung der CO2-emissionsfreien Mobilität im Bereich der Lohnsteuer. Zuschüsse von Arbeitgeber:innen an einzelne oder alle Mitarbeiter:innen werden ab 2023 voraussichtlich bis zu 200 Euro pro Kalenderjahr lohnsteuerfrei möglich sein.
Energiegemeinschaften des EAG
Österreichs Gesamtstromverbrauch soll bis 2030 bilanziell zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden. Bis 2040 soll zudem eine vollständige Klimaneutralität erreicht werden. Zur Realisierung dieser äußerst ambitionierten Ziele setzt der Gesetzgeber im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) gezielte Maßnahmen. Die darin enthaltenen Förderungen umfassen
Steuerfreie Teuerungsprämie für Mitarbeitende
Das am 23. Juni 2022 im Parlament beschlossene Teuerungs-Entlastungspaket enthält neben anderen Entlastungsmaßnahmen folgende Möglichkeit: Zahlen Arbeitgebende ihren Beschäftigten in den Jahren 2022 und 2023 auf Grund der gestiegenen Preise zusätzlichen Arbeitslohn, werden derartige Zahlungen als „Teuerungsprämie“ in den Kalenderjahren 2022 und 2023 bis zu einem Betrag von insgesamt 3 000 Euro pro Jahr steuerfrei gestellt. Die Teuerungsprämie ist in diesem Ausmaß auch von Sozialversicherungsbeiträgen und sonstigen Lohnnebenkosten befreit.
Zins- und EBITDA-Vortrag und Umgründungen
Am 2. Juni 2022 wurde nunmehr die finale Fassung der Zinsvortrags-Übergangsverordnung veröffentlicht (zum Begutachtungsentwurf siehe Newsletter). Die Verordnung legt die Voraussetzungen für den Übergang der aus der Zinsschranke gemäß § 12a KStG 1988 resultierenden Zins- und EBITDA-Vorträge bei Umgründungen fest und ist für Umgründungen anwendbar, die nach dem 31.12.2021 beschlossen oder vertraglich unterfertigt wurden.
CSRD: Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten
Aufgrund der EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (Non Financial Reporting Directive, NFRD), die in Österreich durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungesetz (NaDiVeG) umgesetzt wurde, besteht innerhalb der EU bereits seit 2017 für bestimmte (große) Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entity – PIE) sowie für Finanzdienstleister und Versicherungen eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der am 21. April 2021 von der Europäischen Kommission veröffentlichte Entwurf einer Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) sieht neben anderen Erweiterungen eine erhebliche Ausweitung des Anwendungsbereichs der Berichtspflichten vor.
Verrechnungspreise und Geldmarktpolitik
Eine Reihe von makroökonomischen Faktoren heizt derzeit die Inflation an. Die US Notenbank hat dies zum Anlass genommen, Zinssatzerhöhungen bereits ab März 2022 anzukündigen. Eventuell ergeben sich auch seitens anderer Notenbanken Änderungen der Geldmarkpolitik.
Personalverrechnung: Interessantes für Ihre Arbeitnehmerveranlagung
Auch das vergangene Jahr 2021 war lockdownbedingt durch Homeoffice-Arbeit geprägt. Stellt ein Dienstnehmer seine privaten Gegenstände zur Erbringung der Leistung zur Verfügung, sind die dafür angefallenen Kosten nach § 16 EStG im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten abzugsfähig.
Personalverrechnung: Wichtige Neuerungen 2021/2022
Das lange erwartete „Homeoffice-Gesetz“ wurde 2021 eingeführt. Seit 01.04.2021 setzt eine Homeoffice-Tätigkeit eine schriftliche Vereinbarung über die Erbringung der Arbeitsleistungen in der „Wohnung“ des Dienstnehmers voraus. Die Homeoffice-Vereinbarung kann von beiden Seiten bei Vorliegen wichtiger Gründe aufgekündigt werden.












