Shop
Recht, Wirtschaft und Steuern. Unser Angebot im Shop.
Digital
Die Recherchedatenbank für Experten! Schnell und Effizient.
Media
Informiert mit News, Videos, Podcasts und den Zeitschriften des Verlags.
Campus
Top-aktuelle Seminare, Konferenzen, Lehrgänge und Webinare.


Am 20. Dezember 2022 wurden die Ratifikationsurkunden zwischen Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten für das am 1. Juli 2021 in Dubai unterzeichnete Protokoll zur Abänderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (DBA-VAE), BGBl. III Nr. 88/2004, ausgetauscht.
Damit treten die mit dem Protokoll vereinbarten Verschärfungen des Doppelbesteuerungsabkommens mit 2023 in Kraft.
Doppelbesteuerungsabkommen mit VAE – Änderungen ab 2023:
* dies gilt auch „umgekehrt“ also bei Ausschüttungen einer VAE Gesellschaft an ihre österreichischen Gesellschafter
** dies gilt ebenfalls auch „umgekehrt“
Hier finden Sie mehr Details zum Doppelbesteuerungseinkommen mit VAE.
– Welches Land ist VAE?
Bei VAE handelt es sich um die Vereinigten Arabischen Emirate. Die VAE bestehen aus sieben Emiraten: Abu Dhabi, Dubai, Sharjah, Ajman, Ras Al Khaimah, Umm al-Qaiwain und Fujairah.
– Wann kommt es zu einer Doppelbesteuerung?
Wenn zwei Länder auf die selben Einkünfte einen Besteuerungsanspruch erheben, besteht die Gefahr der Doppelbesteuerung. Österreich hat mit mehr als 90 Ländern bzw. Jurisdiktionen Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, sodass eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann.
– Was versteht man unter dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)?
Das DBA ist ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Mit Hilfe dieser völkerrechtlichen Verträge, soll eine Doppelbesteuerung bei demselben Steuerpflichten für dieselben Einkünfte im denselben Zeitraum vermieden werden.
Das könnte Sie auch interessieren:
Kontaktieren Sie
Yasmin Wagner
Steuerberaterin | Partnerin bei TPA Österreich
Leiterin des TPA KompetenzCenters „Internationales Steuerrecht“, Lektorin für internationales Steuerrecht an der FH Wien.
Zum Originalartikel